Kündigungsfrist (Allgemeines)

Friedrich, L. @, Trier, Friday, 21.10.2005, 10:57 (vor 6771 Tagen)

Hallo,
Ist es zwingend notwendig, seitens des Arbeitgebers die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten (in diesem Fall 7 Monate), wenn der Arbeitnehmer einem früheren Zeitpunkt zustimmt.
Hintergrund: Arbeitnehmer, 59 Jahre, GdB 50, LKW-Fahrer seit 30 Jahren, keine weitere für die Tätigkeit notwendige Fahrerlaubnis aufgrund schwerwiegender Erkrankungen (Tinnitus, einseitiger 50% Hörverlust, nicht therapierbares Schlafapnoesyndrom, schwer einstellbarer Bluthochdruck, Marcumar-Therapie, Bandscheibenvorfall u.v.m). Seitens des Integrationsamtes gibt es keine Einwände der Kündigung zu zustimmen. Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz nicht möglich, da die übrigen Tätigkeiten (Gabelstaplerfahren, Herrichten und Zuschneiden von Bauplatten, Rolllädenkästen etc.)ein hohes Verletzungspotential aufweisen (Blutverdünnung mit Marcumar!).

Kündigungsfrist

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Friday, 21.10.2005, 11:58 (vor 6771 Tagen) @ Friedrich, L.

Wurde schon mal an einen Auflösungsvertrag gedacht>
Dies aber mit der Agentur für Arbeit besprechen, da sonst eine Sperre des ALG1 möglich wäre.
Die Argumentation und den Nachweis (ärztlich) über die Erkrankungen dabei vorlegen.

Grüße
J.Schmitt

Kündigungsfrist

hackenberger, Friday, 21.10.2005, 18:22 (vor 6770 Tagen) @ Sozialportal

Ich würde von einer Verkürzung der Kündigungsfrist abraten.

1. Lohnverlußt!
2. Sperre von der Arbeitsverwaltung!
3. Anrechnung der Abfindung zu mindest teilweise auf das zustehende Arbeitslosengeld.

Man kann ggf. mit einem Dreh die Sperre vermeiden. Den ArbV mittels einer Änderung des ArbV die Kündigungsfrist abändern. Aber bitte noch einmal rchtlich abklären.

Kündigungsfrist

Micha @, Trier, Monday, 24.10.2005, 10:57 (vor 6768 Tagen) @ Friedrich, L.

» Hallo,
» Ist es zwingend notwendig, seitens des Arbeitgebers die gesetzliche
» Kündigungsfrist einzuhalten (in diesem Fall 7 Monate), wenn der
» Arbeitnehmer einem früheren Zeitpunkt zustimmt.

Hallo Friedrich,
warum sollte der AN einem früherem Zeitpunkt zustimmen>
Er hat doch nur Nachteile dadurch. Ich würde raten die Zeit "abzusitzen". Danach Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente.
Gruß Micha

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