Notwendige Arztbesuche innerhalb der Arbeitszeit (Allgemeines)

Max, Berlin, Friday, 23.08.2013, 22:58 (vor 3923 Tagen)

Guten Abend Bernhard und Hans-Peter,

im TV-N Berlin § 16 Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung steht unter 2:

Als Fälle nach § 616 BGB, in denen der Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Entgeltes (§ 6 Abs. 3) im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt wird, gelten nur die folgenden Anlässe:

c) von Krankenkassen angeordnete Untersuchungen, sofern diese nicht außerhalb der Arbeitszeit, ggf. nach deren Verlegung, wahrgenommen werden können.

Also wird bei von Ärzten angeordneten notwendigen Untersuchungen, wie z.B. Blutuntersuchungen bei Diabetes, keine Entgeltfortzahlung geleistet.

Ärzte sind halt keine Krankenkassen, oder sind Vertragsärzte Beauftragte der Krankenkassen>

Wenn Absatz c unklar ist, dann im Zweifel für den Angeklagten>

Wie sieht Ihr dass>

Schönen Abend noch, liebe Grüße

Max

Notwendige Arztbesuche innerhalb der Arbeitszeit

hackenberger, Saturday, 24.08.2013, 09:02 (vor 3923 Tagen) @ Max

Hallo Max,

das ist keine Frage / Thema dieses Forums. Das ist eine Frage zum TV zu dessen Auslegung. Also eine reine arbeitsrechtliche Frage.

Damit auch ein Thema des BR bzw. der Tarifpartner. Hier also AG und Gewerkschaft. Mitglieder können sich hier gerne an die Gewerkschaft wenden, dort erhalten sie Auskunft.

Oftmals gibt es zu TV auch noch Protokolle, mit Erklärungen und Auslegungen. Auch diese haben die Tarifpartner. Sie werden idR nicht veröffentlicht.

Weiter ist das Thema "Arztbesuche während der Arbeitszeit auch ausgeurteilt". Urteile hierzu findet man unter A-Z und im Web.

Es gibt betreffende dieses Themas auch KEINE Sonderregellungen im SGB IX.

PS: Bitte Fragen stets doch an alle Tln richten. ;-)

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