Akkordarbeit (Allgemeines)

Johnny, Friday, 21.10.2005, 11:18 (vor 6770 Tagen)

Hallo,

dürfen, müssen, können Schwerbehinderte Mitarbeiter Akkordarbeit ohne rechtliche Folgen verweigern>
Oder muß hier eine ärztliche Bescheinigung vorliegen das der Mitarbeiter von Akkordarbeit freizustellen ist.
Wo kann man sich über dieses Thema informieren und wo ist dies so nachzulesen>

Gruß
Johnny;-)

Akkordarbeit

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Friday, 21.10.2005, 12:49 (vor 6770 Tagen) @ Johnny

Hallo Jonny,
das wäre Arbeitsverweigerung und könnte zur Kündigung führen.
Es bedarf einer handfesten Begründung, also auch mit ärztlicher Bescheinigung/Gutachten, warum aus gesundheitlichen Gründen der Schwerbehinderte keine Akkordarbeit mehr machen sollte/kann. Und dann ist es die Fürsorgepflicht des AG, die ihn somit zum Handeln zwingt.

Akkordarbeit hat nichts mit §124 SGB IX zu tun, in dem es um Mehrarbeit geht.

Grüße
J.Schmitt

Akkordarbeit

hackenberger, Friday, 21.10.2005, 18:25 (vor 6770 Tagen) @ Sozialportal

Hallo Jonny,

mit einer entsprechenden ärtzlichen Begründung läßt sich ggf. mit dem § 81 eine herausnahme aus der Akkortarbeit ermöglichen. Sollte aber eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich sein, weil es nur entsprechende Akkordarbeitsplätze im Betrieb gibt, könnte eine personenbedingte Kündigung drohen.

RSS-Feed dieser Diskussion