Frage zu Merkzeichen H (Fragen zu einer Behinderung)
Hallo und guten Tag Ihr Lieben,
ich habe da mal so einige Fragen:
Wenn ein Mitarbeiter ein Merkzeichen "H" in seinem Schwerbehindertenausweis hat, darf dieser Mitarbeiten dann die Post in der öffentlichen Behörde entgegennehmen und verteilen>>>
Dürfte er das, wenn er von seinem Vormund eine Bescheinigung vorlegt, in der bestätigt wird, dass er das erledigen kann und darf>>>
Wenn dann etwas passiert, wer ist dann haftbar>>>
Ist der Schwerbehinderte haftbar oder der Vormund oder gar der direkte Vorgesetzte>>>
vielen herzlichen Dank im Voraus und bis hoffentlich bald
Bella 1966 :flower: :wink: