Beamtin/Versetzung von A8 nach A5 (Gleichstellung)

Manuela Kraft @, Mülheim, Friday, 21.10.2005, 23:16 (vor 6769 Tagen)

Hallo,
mir wurde eine Versetzung aus behinderungsbedingten Gründen von A 8 nach A5 angekündigt. (mache danach die gleiche Arbeit, wie bisher-gleicher Dienstort, gleiche Dienststelle)
Hier sehe ich mich eindeutig benachteiligt (nicht mehr wettbewerbsfähig usw)
Ist diese Versetzung rechtlich möglich>
Gleichstellung vorhanden

Gruß Manuela

Beamtin/Versetzung von A8 nach A5

hackenberger, Saturday, 22.10.2005, 12:32 (vor 6768 Tagen) @ Manuela Kraft

Hallo Manuela,

hier sind Fragen offen:

will man Dich nur (>) auf eine niedriger bewertete Stelle (Dienstposten umsetzen) also unterwertig beschäftigen oder soll auch eine Beamtenrechliche Rückstufung auf A5 erfolgen>> Das wäre dann möglicher Weise eine Disskriminierung. Kannst Du die Aufgaben /Anforderungen auf dem jetzigen Dp (A8) nicht mehr erfüllen> Gibt es einen Dp A8 welchen Du ausfüllen (Aufgaben) könntest>

Beamtin/Versetzung von A8 nach A5

Manuela @, Mülheim, Saturday, 22.10.2005, 20:06 (vor 6768 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Manuela,
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» hier sind Fragen offen:
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» will man Dich nur (>) auf eine niedriger bewertete Stelle (Dienstposten
» umsetzen) also unterwertig beschäftigen oder soll auch eine
» Beamtenrechliche Rückstufung auf A5 erfolgen>> Das wäre dann möglicher
» Weise eine Disskriminierung. Kannst Du die Aufgaben /Anforderungen auf dem
» jetzigen Dp (A8) nicht mehr erfüllen> Gibt es einen Dp A8 welchen Du
» ausfüllen (Aufgaben) könntest>

Hallo Bernhard,
mir wurde eine Versetzung!!! angekündigt (also keine Unsetzung und auch kein vorübergehend unterwertiger Einsatz). Ob eine beamtenrechtliche Rückstufung auf A5 erfolgt, kann ich der Ankündigung nicht entnehmen. Die Aufgaben/Anforderungen des jetzigen Dp erfülle ich zu ca zu 80 Prozent.(Ich hatte gehofft, dass bei den fehlenden 20 % die Gleichstellung greift)
Ob es in anderen Aufgabenbereichen freie A8 gibt, weiss ich leider nicht. (Wird man mir wohl auch nicht verraten, weil es ja für den Arbeitgeber günstiger ist, einen Schwerbehinderten einfach auf einen A5 zu versetzen.
Ich habe 25 Jahre einen guten Job gemacht (sog. Leistungsträger) und nun sowas.

Beamtin/Versetzung von A8 nach A5

hackenberger, Sunday, 23.10.2005, 11:52 (vor 6767 Tagen) @ Manuela

Hallo Manuela,

also, ein Beamter/ eine Beamtin hat Anspruch auf dem Amt (A8) entsprechender Einsatz. Vorübergehend darf eine unterwertige Beschäftigung erfolgen.

Bei uns (DBP) gab es früher für solche Fälle (Leistungseinschränkungen) den sogenannten personenbezogenen Zuschlag.

Bei Dir ist es ganz klar ein Fall für Deine zuständige SchwbV und PersR. Wende Dich also an diese mit der Bitte hier entsprechend für Dich tätig zu werden. Ich sehe es als nicht zulässig an, Dich dauerhaft auf Gründen der behindertenbedingten Leistungseinschränkung auf einen unterwertige Dp zu versetzen. Muss aber eingestehen, dass ich im Beamtenrecht nicht mehr ganz so tief drin bin.

Prüfe auch einmal, ob es bei euch entsprechende Erlasse bzw. eine Integrationsvereinbarung gibt in der hierzu Regelungen enthalten sind.

Beamtin/Versetzung von A8 nach A5

Manuela @, Mülheim, Sunday, 23.10.2005, 21:47 (vor 6767 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
danke Dir für deine Antwort. Vorübergehende unterwertiger Einsatz wäre für längstens 2 Jahre auch gegen den Willen des Beamten möglich. Dagegen könnte ich wohl auch nichts unternehmen. Leider ist in der schriftlichen Ankündigung von einer "Versetzung" die Rede. Zeitzuschlag ist für mich beantragt. Nach einer Integrationsvereinbarung werde ich mich mal erkundigen. Danke für den Tipp.
Leider wird sich mein Vertrauensmann f. Schwerbehinderte und auch der Betriebsrat für mich nicht einsetzen, was mich sehr verwundert, denn ich dachte bisher, das genau wäre deren Aufgabe. Vertrauensmann u. Betriebsrat rieten mir, privatrechtlich zu klagen.
Nun muss ich wohl einen Anwalt zu Rate ziehen. Hier wieder das Problem, einen guten Anwalt zu finden, der sich in dieser Angelegenheit auskennt.
Aber ich stecke den Kopf nicht in den Sand.
Viele grüße
Manuela

Beamtin/Versetzung von A8 nach A5

hackenberger, Monday, 24.10.2005, 09:25 (vor 6766 Tagen) @ Manuela

Hallo Manuela,
such noch einmal sowohl mit dem Vertrauensmann f. Schwerbehinderte und auch dem Betriebsratsvorsitzenden das vertrauensvolle Gespärch. Thema: Du hättest fest vor Dir hier privatrechtlichen Beistand durch einen Anwalt zu nehmen. Es wäre doch dann aber sehr ungeschickt, wenn der dann hier feststellen würde, dass sowohl der/die Vertrauensperson u. BR/PerR ggf. nicht alles unternommen hätten. Also ihren Aufgaben gem. der geltenden Gesetze nicht voll nachgekommen wären. Sie mögen daher doch beide noch einmal im Rahmen ihrer Aufgaben/Mandate alles in ihren Möglichkeiten liegendes unternehmen um Dir hier zu helfen. ;-)

PS: Hats Du das Thema Arbeitsrecht versichert> Gewerkschaft oder privaten Arbeitsrechtsschutz> Wenn nicht, rede mit deiner zuständigen Gewerkschaft um dieses noch zu bekommen. Denn eine mögliche Rechtsberatung und ggf. Klage kostet in der ersten Instanz beide Seiten, unabhängig des Ausganges der Klage.

Wende Dich weiter auch einmal an den Beauftragten des Arbeitgebers für die Belange der Schwerbehinderten. Auch dieser hat als Pflichtaufgabe dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte der Schwerbehinderten durhc den AG beachtet werden.

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