Blutdruckgerät (Hilfsmittel)

Calais, Thursday, 19.09.2013, 14:13 (vor 3878 Tagen)

hallo Forum,

habe schon recherchiert zur Frage der technischen Hilfsmittel. Der Anspruch besteht nach §81 Abs 4.
Jetzt meine Frage (weil ich von einer Kollegin gefragt wurde), kann man sich auch mit einem Blutdruckgerät ausstatten lassen, um die Blutdruckspitzen während der Arbeit zu erfassen> Eher nicht, weil das kein technische Hilfsmittel ist, oder> Müsste das dann der Hausarzt veranlassen>
Ich bin keine SBV und daher nicht so fit auf diesem Gebiet.
Vielen Dank
Calais

Blutdruckgerät

hackenberger, Thursday, 19.09.2013, 14:28 (vor 3878 Tagen) @ Calais

Hallo,

hier handelt es sich nicht um eine Maßnahme welche unter § 81 Abs 4 SGB IX fällt. Es muss also ein solches Gerät nicht vom AG gestellt werden. Man kan versuchen ob die KK ggf nach Verordnung durch den Arzt hier die Kosten übernimmt. Nach dem was ich im Web gefunden habe sind die Chancen heute aber schlecht. Früher war es wohl unter bestimmten Bedingungen anders. Also Kasse anfragen.

PS: Ergänze doch Dein Profil bitte noch etwas. Habt ihr keine SchwbV>

Blutdruckgerät

Calais, Thursday, 19.09.2013, 15:06 (vor 3878 Tagen) @ hackenberger

» vielen Dank für die schnelle Info!

Blutdruckgerät

joro, Heuberg, Friday, 20.09.2013, 09:57 (vor 3878 Tagen) @ Calais

Hallo

Ein Blutdruckmessgerät sollt eigentlich in jedem Betrieb vorhanden sein.
Dafür zuständig sind die Ersthelfer (pro 10 AN 1 EH ) bzw. in grösseren Betrieben der Betriebssanitäter.
Fast jeder mittlere Betrieb hat heute ein AED (1000 €) da sollte ja ein Blutdruckmessgerät auch für kleine Betriebe keine allzu große Belastung sein.
( ab 30 € )

Gruß JORO

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