Kollegenseminar gehörlose und höhrende Mitarbeiter (Seminare / Fortbildung)

jalbrech, Hessen, Wednesday, 25.09.2013, 10:44 (vor 3870 Tagen)

Hallo brauche Hilfe und Rat,

Wir haben voriges Jahr ein Kollegenseminar von Freitg bis Sonntag besucht ohne Probleme.
Im November wollen wir das gleiche Seminar besuchen.
Nun sagt unser AG es Handelt sich hierbei um Sonntagsarbeit und hat dieses
abgelehnt.
Es gibt darüber nach meiner Meinung keine Gesetzliche Regelung.
Wer kann mir weiterhelfen.

Kollegenseminar gehörlose und höhrende Mitarbeiter

hackenberger, Wednesday, 25.09.2013, 11:51 (vor 3870 Tagen) @ jalbrech

Hallo,

hier irrt der AG. Das ArbZG bzw die entsprechende Regelung für Beamte sind ein Arbeitsschutzgesetz. Das ArbZG gilt ausschließlich für die abhängige Beschäftigung.

Es/sie gelten nicht für selbstständige Tätigkeiten und Mandatstätigkeiten, worunter auch Seminare als Mandatsträger fallen.

Es gelten somit hier weder die Höchstarbeitszeiten und nicht die gesetzlichen Pflichtpausen wie auch die 11 Std. Ruhezeit und auch nicht die Verbote der Sonn- und Feiertagsarbeit bzw die Pflicht des Ersatzruhetag.

Mandatstätigkeiten sind keine Arbeit im arbeitsrechtlichen Sinne, es ist die Wahrnehmung eines Ehrenamtes und unterliegt ja auch nicht dem Direktionsrecht descAG.

Ob hier aber ein Teilnahmerecht besteht ist eine andere Frage. Wann eine SchwbV zu Schulungszwecken von der Arbeitspflicht freizustellen ist, ist im SGB IX und in vielen Urteilen geregelt. Gleiches gilt betreffend der Kostenübernahme durch den AG.

Kontextlink:
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Betriebsratsmitglieder>

Kollegenseminar gehörlose und höhrende Mitarbeiter

Peter, im Süden, Wednesday, 25.09.2013, 13:50 (vor 3870 Tagen) @ jalbrech

Hallo Jalbrech,

» Hallo brauche Hilfe und Rat,

Die bekommst Du hier - allerdings haben Bernhard und all die anderen Ratgeber keine Kristallkugel vor sich, d.h. ohne etwas nähere und genauere Angaben können sie auch nur eingeschränkt auf die Problematik eingehen.
Hilfreich wäre da zunächst das Profil aussagekräftig zu gestalten und den obersten Beitrag in diesem Forum zu lesen.
Danach tasten wir uns dann an Deine Problematik ran. ;-)

» Wir haben voriges Jahr ein Kollegenseminar von Freitg bis Sonntag besucht
» ohne Probleme.

Gut, wenn es etwas mehr Verständnis gebracht hat.

» Im November wollen wir das gleiche Seminar besuchen.

Gut, wenn es noch mehr Verständnis bringen soll. :-)

» Nun sagt unser AG es Handelt sich hierbei um Sonntagsarbeit und hat dieses
» abgelehnt.

Schade. Hat er Alternativen dafür>

» Es gibt darüber nach meiner Meinung keine Gesetzliche Regelung.

Zum Einkaufen gehen gibt es auch keine gesetzliche Regelung.
Aber Jalbrech - ab hier wäre es interessant zu wissen, in welcher Funktion wer, was, wie, wo, wann, und wozu machen möchte. Das geht leider aus Deiner Beschreibung nicht so klar hervor.

» Wer kann mir weiterhelfen.
In erster Linie Du selbst, indem Du mehr "Stoff" lieferst.
Wer ist Dein Arbeitgeber>
Wieviele Gehörlose berührt das>
Wer ist Anbieter des Kollegensemniars>
Wer soll daran teilnehmen>
Wieviele nicht gehörlose Kollegen würde das betreffen>
Warum ging das letztes Jahr und diesmal nicht>
und und und oder so ...

nix für ungut
Peter

PS: Das Thema von Gehörlosen liegt mir besonders am Herzen.

Kollegenseminar gehörlose und höhrende Mitarbeiter

jalbrech, Hessen, Thursday, 26.09.2013, 08:06 (vor 3869 Tagen) @ jalbrech

Hallo Bernhard und Peter

vielen vielen Dank für die schnelle verständlichen Antworten.

MfG
jalbrech

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