abordnung (Allgemeines)

xmicha, Tuesday, 25.10.2005, 22:57 (vor 6766 Tagen)

Hallo liebe Vertrauensleute,
hab hier mal ne Frage:

Ich bin Schwerbehindertenvertreter bei uns (öfftl. Dienst) und habe für einen Schwerbehindeten Kollegen die Interessen vertreten.Zur Sache:
Wir sind zu dritt im Büro. Der eine Mitarbeiter hat den anderen gemobbt (die vorgeschichte ist klar!)
Nun ist folgendes passiert: Ich habe mich für den Kollegen eingesetzt und das Gespräch mit der Leitung gesucht. Ich selbst war auch davon betroffen (der Kollege hat mich danach auch gemieden und nicht mehr beachtet). Die Leitung hat gesagt, das man die Situation entschärfen müsse. Nun hat man mir gesagt, um die Situation zu entschärfen, müsse man mich in ein anderen Bereich vesetzen, bzw. abordnen (für 2 Monate). Ich denke, dass man hier versucht mich ausser "Gefecht" zu setzen. Kann es sein, dass ich hier wegen der Erfüllung meiner Aufgaben als SchwebV benachteiligt werde>> Ist das vom Gesetz (SGBIX) her überhaupt zulässig >>>
Sollte nicht der Kollege der dies zu verantworten hat, versetzt bzw. abgeordnet werden> Liegt hier eine Benachteiligung des SchwebV. vor>
Wäre um schnelle Antwort dankbar.
Gruß Micha

abordnung

hackenberger, Wednesday, 26.10.2005, 20:45 (vor 6766 Tagen) @ xmicha

Hallo Micha,

dieser Abordnung/Versetzung müßte sowohl der BR zustimmen und Du als SchwbV gem § 95 gehört werden. Hier wäre dann Gelegenheit dieser zu widersprechen.

Ich würde aber im Vorfeld ein Gespräch suchen ggf. in Begleitung/Unterstützung der BR/PR.

Sofern Du dir keinerlei Vorwürfe vorzuwerfen hast, würde ich hier auch eine "ungünstige" Entscheidung des AG sehen.

abordnung

Micha @, Trier, Thursday, 27.10.2005, 10:45 (vor 6765 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
erst mal danke für die Antwort.
Du schreibst:

»
» dieser Abordnung/Versetzung müßte sowohl der BR zustimmen und Du als
» SchwbV gem § 95 gehört werden. Hier wäre dann Gelegenheit dieser zu
» widersprechen.

Ich dachte, alles was länger als drei Monate ist, dann muss der PR zustimmen aber vorher nicht. Werd mich mal in dieser Richtung schlau machen.
Gruß Micha

abordnung

hackenberger, Thursday, 27.10.2005, 11:21 (vor 6765 Tagen) @ Micha

Hallo Micha,

ja stimmt, es ist ja BPersVG und nicht BetrVG. Aber Du als SchwbV bist in jedem Falle gem. § 95 SGB IX zu beteiligen/ zu höhren.

Beteiligung der SBV bei persönlicher Betroffenheit der VP

Wolfgang E., Thursday, 27.10.2005, 21:47 (vor 6764 Tagen) @ xmicha

» Ich bin Schwerbehindertenvertreter bei uns (öfftl. Dienst) ... Nun hat man
» mir gesagt, um die Situation zu entschärfen, müsse man mich in ein anderen
» Bereich vesetzen, bzw. abordnen (für 2 Monate)...

Soweit die Vertrauensperson von der Abordnung persönlich betroffen ist, ist das stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung wegen Interessenskollision zu beteiligen
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 03.08.1999, 1 ABR 30/98, entsprechend)

Sofern aber beispielsweise der Fürsorgeerlass in Bayern anwendbar sein sollte, wäre ggf. die Bezirks-SBV bei persönlicher Betroffenheit der örtlichen SBV zu beteiligen
(Fürsorgeerlass Bayern vom 17.04.2002, Nr. XIII.2.4)

Beteiligung der SBV bei persönlicher Betroffenheit der VP

xmicha, Trier, Friday, 28.10.2005, 09:14 (vor 6764 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo Wolfgang,
danke für die Antwort.
» Soweit die Vertrauensperson von der Abordnung persönlich betroffen ist,
» ist das stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung
» wegen Interessenskollision zu beteiligen
Ich habe leider keinen Stellvertreter (Mangels Interesse der Kollegen).

» Sofern aber beispielsweise der Fürsorgeerlass in Bayern anwendbar sein
» sollte, wäre ggf. die Bezirks-SBV bei persönlicher Betroffenheit
» der örtlichen SBV zu beteiligen
Das werd ich mal prüfen. Wir sind RLP aber evtl. gibt es das bei uns auch.

nochmals Danke und Grüße
Micha

abordnung

Franz Nestler @, Friday, 28.10.2005, 08:32 (vor 6764 Tagen) @ xmicha

Hallo Micha

Wichtig ist, das du den PR auf deine Seite bringst. Nur er kann als Stufenvertretung deine Abordnung verhindern.

Solltest du das nicht schaffen, so wird es dir wie mir ergehen, du wirst gegen deinen Willen abgeornet bzw. sogar versetzt, dennn man wird sich dann immer dahin gehend äußern, dass du ja in deiner Tätigkeit als VP nicht eingeschränkt bist (in diesem Falle gibt es keinen Abordnungsschutz)

Kannst du jedoch beweisen das dies nicht der Fall ist, hast du gute Karten, dann kann dir der Schwerbehindertenbeauftragte deines Bundeslandes dabei helfen.

Bei mir hat das leider nicht funktioniert
Also schau das du den PR auf deine Seite.

Toi toi toi

Franz Nestler

abordnung

xmicha, Trier, Friday, 28.10.2005, 09:03 (vor 6764 Tagen) @ Franz Nestler

Hallo Franz
vielen Dank für deine Antwort,
wie du schon sagst:

» Wichtig ist, das du den PR auf deine Seite bringst. Nur er kann als
» Stufenvertretung deine Abordnung verhindern.
Das mit dem PR auf "meine Seite bringen" ist so eine Sache bei uns. Wie sonst soll ich mir vorstellen, dass ich es noch nicht einmal geschafft habe einen Stellvertreter für mich zu finden. Da Interessiert sich kein Mensch dafür (traurig aber wahr). Habe keinen Vorgänger, bin der erste der bei uns SchwebVP macht. Ich wurde vom PR z.B. noch nie gefragt obs "läuft" oder ob ich Hilfe bräuchte o.ä. Von der Seite ist wohl nix zu erwarten.

» Solltest du das nicht schaffen, so wird es dir wie mir ergehen, du wirst
» gegen deinen Willen abgeornet bzw. sogar versetzt, dennn man wird sich
» dann immer dahin gehend äußern, dass du ja in deiner Tätigkeit als VP
» nicht eingeschränkt bist (in diesem Falle gibt es keinen
» Abordnungsschutz)
Ja, darauf wird es wohl hinauslaufen. Ist scheinbar immer so. Wenn du dich für jemanden einsetzt, biste am Schluss selbst der blöde. Kann schon verstehen warum von den "alten Hasen" keiner so ein Amt annehmen will.

» Kannst du jedoch beweisen das dies nicht der Fall ist,
kann ich leider nicht.

» , dann kann dir der Schwerbehindertenbeauftragte deines Bundeslandes
» dabei helfen.
werd mich mal in diese Richtung umschauen.
Danke für deinen Tip

Gruß Micha

abordnung

anni @, Friday, 28.10.2005, 13:21 (vor 6764 Tagen) @ xmicha

» Das mit dem PR auf "meine Seite bringen" ist so eine Sache bei uns. Wie
» sonst soll ich mir vorstellen, dass ich es noch nicht einmal geschafft
» habe einen Stellvertreter für mich zu finden. Da Interessiert sich kein
» Mensch dafür (traurig aber wahr). Habe keinen Vorgänger, bin der erste der
» bei uns SchwebVP macht. Ich wurde vom PR z.B. noch nie gefragt obs "läuft"
» oder ob ich Hilfe bräuchte o.ä. Von der Seite ist wohl nix zu erwarten.
»
Hallo Micha,
ich fühle dir nach, dass es sehr schwer ist, BR oder PR von der Sinnhaftigkeit und Wichtigkeit der Aufgaben von Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen zu überzeugen.
Ich verstehe, dass du auf die Frage deines PR hoffst, "Wie läuft´s" oder "Brauchst du unsere Hilfe".
Auf diese Fragen warten viele Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen.
Jedoch können wir sehr enttäuscht werden, denn BR u. PR sind meist mit ihren eigenen Aufgaben sehr belastet und gehen häufig davon aus, dass wir wissen was wir tun und was zu tun ist.
Wenn du ihre Hilfe brauchst, empfehle ich: Warte nicht auf die Frage, sondern such das persönliche offene vertrauensvolle Gespräch mit deinem PR-Vorsitzenden und schildere dein/euer Problem und bitte ihn um Unterstützung und seine Hilfe.
Gruß
Anni

abordnung

Magdalena @, sonstwo, Friday, 28.10.2005, 19:54 (vor 6764 Tagen) @ xmicha

Hallo Micha, ich bin auch ein SBVler im öffentlichen Dienst. Im öffentlichen Dienst gibt es immer eine örtl. SBV, einen Bezirk-SBV und einen Haupt-SBV. Wenn die örtliche SBV mit einem Problem selbst betroffen ist, ist die nächste Stufenvertretung - also der Bezirk-SBV - für den örtlichen SBV zuständig! Dies ergibt sich aus dem Fürsorgeerlass! Dies hat bereits Wolgang E. auch schon geschrieben. Bgzl. Umsetzung usw. ist auch Dein Bezirk-SBV anzuhören! Er ist gemäß § 95 II Satz 1 SGB IX in allen Angelegenheiten unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Wird dieses nicht gemacht, so kann der Bezirk-SBV die Entscheidung aussetzen lassen. Dafür muß er keinen Antrag stellen, sondern, er setzt die Entscheidung gemäß § 95 II Satz 2 SGB IX aus. In der Praxis freuen sich die Arbeitgeber/GruLei. usw. nicht besonders, aber nur, wenn wir als SBVler mal eine Entscheidung aussetzen lassen und den § 156 SGB IX mit erwähnen, werden sie hellhörig!

Ich selbst ließ auch schon 2 Entscheidungen aussetzen! Da bewegt sich dann auch mal beim Staat etwas! Bei der letzten Aussetzung wurde ich sogar von der Personalabteilung gefragt, wie denn so ein "Ordnungsgeldverfahren! laufen würde!!! Tja, scheinbar machen die sich dann schon mal ein paar Gedanken! Ich fand die Frage recht interessant und schmunzelte nur!

Viele Grüße,

Magdalena

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