Rückgabe Schwerbehindertenausweis (Lektüre / Gesetze)

Claus @, Essen, Wednesday, 26.10.2005, 08:07 (vor 6764 Tagen)

Hallo Leute,

nun versuche ich es noch einmal über das Forum. Ich habe folgende Frage:

Kann ein Schwerbehinderter seinen Schwerbehindertenausweis - aus welchen Gründen auch immer - zurückgeben>

Wenn ja, wie wirkt sich das auf seinen Status als Schwerbehinderter (z.B. in Bewerbungsgesprächen) aus>

Wäre nett, wenn mir jemand eine Antwort geben könnte.

Eine schöne Zeit.

Claus

Rückgabe Schwerbehindertenausweis

Andrea, Wednesday, 26.10.2005, 12:38 (vor 6763 Tagen) @ Claus

Hallo Claus,
ein SB-ausweis kann ohne Angaben von Gründen zurückgegeben werden.

Nachteile für den Betroffenen: Er gibt dadurch einige Rechte auf, wie z.B. Anspruch auf Zusatzurlaub, erweitert. Kündigungsschutz uvm. Ich denke das sollte schon gut überlegt sein, auch was die Rente später betrifft.
Bei der Bewerbung muss er nicht von sich aus mehr angeben, dass er schwerbehindert ist. Dabei hat aber auch eine SChwerbehindertenvertretung od. der Betriebsrat keine Möglichkeit, die Einstellung zu unterstützen.
Sollte er eine Schwerbehinderung haben, die den täglichen Arbeitsablauf später irgendwie einschränkt und damit von erhebl.Nachteil für den AG ist, kann der AN sicher auch wegen arglistiger Täuschung oder wie sich das rechtlich auch immer nennt, drangekriegt werden und einer Kündigung steht nichts entgegen. Im übrigen ist zu bemerken, dass sich der AG gar nicht mehr so leicht tut, einen anerkannten sb abzuweisen, wenn er die fachlichen Kriterien erfüllt. Da könnte ein gewiefter SB Bewerber dem AG auch mal einen Strick drehen aus dem Verbot der Benachteiligung und das Antidiskriminierungsgesetz anwenden. Verfahrensfehler werden bei Ablehnungen sehr schnell gemacht. Ein gut informierter Schwerbehinderter, der sich über die notwendigen Gesetze auskennt, ist daher häufig sein "bester Anwalt" (oder auch die zuständige Schwerbehindertenvertretung, oder sonstige Interessensvertretungen, ggf. auch Gewerkschaften).
Bei Schwerbehinderungen, die offensichtlich erkennbar sind, dürfte auch weiterhin in einem länger bestehenden AV (unbefristet) ein erweiterter Kündigungsschutz bestehen. Darüberhinaus sieht das ein AG ja sowieso, davon geh ich zumindest aus. Also kann der AN sowieso seinen SB-Ausweis behalten.
Wie er die Frage nach einer evtl. SChwerbehinderung beim Bewerbungsgespräch beantworten darf und ob er verneinen kann, nur weil der Ausweis zurückgegeben wurde. Das ist eine Frage an Rechtsverdreher denk ich. Hängt vermutlich wie schon erwähnt von evtl. Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit ab. Entsprechende Leistungen des Arbeitsamtes an die AG, wenn sie einen sb einstellen, dürften evtl. auch nicht mehr gezahlt werden, wenn er keinen sb-Status mehr hat. Für einige AG ein gutes Argument, einen sb einzustellen und sich dabei Personalkosten für einen geraume Zeit zu sparen.
Aber vielleicht weiß ein anderer Forumbesucher noch ne bessere Antwort oder korrigiert meine Ausführungen.
Gruß Andrea

Rückgabe Schwerbehindertenausweis

hackenberger, Wednesday, 26.10.2005, 13:09 (vor 6763 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,

dem ist nichts mehr hinzuzufügen.:-)

Hallo Claus,

was bezweckt der Betroffene mit der Rückgabe>>

PS: Ich kenne auch Aussagen, auch nach Rückgabe des Ausweises muss man die Frage wahrheitsgemäß beantworten, da die Feststellung der Behinderung weiter besteht und der Ausweis nur deklaratorische Zwecke hat.

RSS-Feed dieser Diskussion