Fragen nach Diagnose beim Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

bergblume, Thursday, 07.11.2013, 08:51 (vor 3830 Tagen)

Hallo liebe Forengemeinde!

Beim letzten Antrag auf Gleichstellung für einen Kollegen hat dieser von der AfA ein Rückschreiben erhalten in welchem mich folgender Satz etwas "ansäuert".
""Ihr Antrag auf Gleichstellung ist unvollständig, es fehlt:
2. Eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse, der die Fehlzeiten der letzten zwei Jahre und die entsprechenden Diagnosen zu entnehmen sind, da Sie Ihren Antrag auf Gelichstellung mit behinderungsbedingten Fehlzeiten begründen"" - und zugleich wird ihm eine Frist gesetzt ... "sollten die Unterlagen bis dahin nicht vorliegen, werde ich Ihrem Antrag wegen fehlender Mitwirkung gem §§60,66 Abs.1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SBG I) versagen""

OK- das Sie eine Aufstellung der Fehlzeiten benötigen kann ich ja verstehen (diese war sogar in Kopie über die beiden letzten Jahre von unserer Personalabteilung dabei!! ) - aber die Frage nach der Diagnose ist hier m.E. aus datenschutzrechtlichen Gründen überhaupt nicht haltbar. Dies kam jetzt im Oktober 2013, nach der Umstrukturierung der AfA; vormals haben wir (also der MA) so einen Brief noch nie erhalten. Wie seht Ihr das>>> Ich habe schon einiges geblättert... ich konnte nirgendwo eine Gesetzesgrundlage finden in denen der AfA eine Bekanntgabe der Diagnose zusteht!

Für Eure regen Rückantworten bedanke ich mich schon mal im voraus!:-P
LG Bergblume

Fragen nach Diagnose beim Gleichstellungsantrag

hackenberger, Thursday, 07.11.2013, 10:06 (vor 3830 Tagen) @ bergblume

Hallo,

die Gleichstellung soll hier ja wegen Gefährdung des Beschäftigungsverhältnis aus Gründen der Behinderung suf Grund drr behindertenbedingten Krankenfehlzeiten erfolgen.

Dann muss man als Antragsteller dieses auch so belegen. Man muss also etwas vorlegen, aus welchem hervorgeht, warum wann welche behindettenbedingte Krankenfehltage, also nicht Krankenfehltage zB. wegen Grippe oder Skiunfall vorgelegen haben. Denn es zählen nur diese.

Das könnte ggf auch der Arzt, der die AU bescheinigt hat belegen. Oder aber die KK bestätigt, dass die Krankenfehltage behindertenbedingt waren.

Daher hatte ich stets Betroffenen geraten, bei behinderter bedingter AU dieses so vom Arzt auf der AU Meldung für den AG schreiben zu lassen. Dieses kann ja auch nicht immer einfach nur aus der Diagnose hergeleitet werden. Denn dieses kann ja auch in anderen Fällen wichtig sein/werden.

Daher würde ich mit der AfA reden, ob ihr eine Bestätigung wie oben ausreichen würde.

Wenn sie aber darauf besteht, muss man dem wohl folgen oder sie verweigern die Gleichstellung. Dann bliebe nur der Rechtsweg.

Fragen nach Diagnose beim Gleichstellungsantrag

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.11.2013, 10:23 (vor 3830 Tagen) @ hackenberger

Sorry Bergblume,

aber allein schon der Wortlaut von § 2 Abs. 3 SGB IX (..."wenn sie infolge ihrer Behinderung"...) beantwortet eigentlich Deine Frage.
Für die Gleichstellung muß es einen engen Zusammenhang zwischen der Arbeitsplatzgefährdung (zB wegen Fehlzeiten) und den anerkannten Behinderungen geben.
Dies kann bei Fehlzeiten nur durch die Diagnosen belegt werden. Wenn da bisher Eure AA lax war, hat sie nämlich ihre eigenen Vorschriften ignoriert, die genau das Belegen dieses Zusammenhangs verlangen. (Guckst Du unter A-Z, Gleichstellungsrunderlass Nr. 2.2.2).
Diese Datenerhebung ist auch gesetzlich durch § 67a SGB X ausdrücklich erlaubt.
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__67a.html[/link]

--
&Tschüß

Wolfgang

Fragen nach Diagnose beim Gleichstellungsantrag

bergblume, Thursday, 07.11.2013, 12:53 (vor 3829 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

Hhmm... tut mir leid; ich sehe es anders. Daß der AfA die Fehlzeiten nachgewiesen werden müssen die im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen, leuchtet mir natürlich ein; drum finde ich Bernhard's Rat die AU vom Arzt entsprechend den behinderungsbedingten Kranktage ausfüllen zu lassen hier eine sehr gute Variante- (bzw. könnte man dies bestimmt auch bei der Krankenhasse erfragen). Nach wie vor bin ich aber der Ansicht, das die Diagnose hier nichts zu suchen hat. Viele SB oder solche die aufgrund von Krankheit vielleicht grad erst dazu werden fühlen sich hier m.E. mit Recht ein wenig zu "gläsern".... und sollten sich erst mal auf Ihre Besserung konzentrieren können.

Aber trotzdem vielen Dank:-) für Euren Diskussionsstoff und entsprechende Verweise! Für diesen Fall benötige ich die Auskunft nicht mehr (ich hatte dem Betroffen zeitgleich geraten gegen den Beischeid vom VA Widerspruch einzulegen; der neue Bescheid mit jetzt 50% kam 6 Wochen eher als das Schreiben von der AfA!!- auch wenn diese aufgrund er Erkrankung immer schon zeitlich befristet war) - aber ich bin immer gerne für solche Sachen gewappnet!!
Gruß BB

Fragen nach Diagnose beim Gleichstellungsantrag

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.11.2013, 13:13 (vor 3829 Tagen) @ bergblume

Hallo Bergblume,

mit dieser Vorgehensweise
» (bzw. könnte man dies bestimmt auch bei der
» Krankenhasse erfragen).
... schüttest Du das Kind datenschutzrechtlich mit dem Bade aus.
Denn damit die KK den Zusammenhang zwischen AU und Behinderung belegen könnte, müßte der Antragsteller erst mal der KK seinen Behindertenstatus und die anerkannten Behinderungen offenbaren. Das geht aber die KK auch grundsätzlich nix an. Also wirst Du bei der KK "gläsern" und die sind sowieso in vielen Fällen viel zu neugierig.
Da ist mir die Offenbarung bei der AA lieber, den der Bereich der Gleichstellung ist innerhalb der AA datenrechtlich abgeschottet und von den Krankheitsdiagnosen erfährt niemand sonst als die zuständige Sachbearbeitung.

--
&Tschüß

Wolfgang

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