Anaphylaktischer Schock wg. Medikameten (Fragen zu einer Behinderung)

onkel, Wednesday, 27.11.2013, 11:01 (vor 3809 Tagen)

Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben eine Mitarbeiterin, die einen "Anaphylaktischen Schock" auf Grund von Antibiotika Einnahmen erlitten hat. Sie wollte wissen, ob sich diese Erkrankung möglicherweise auf ihren GdB 40 auswirken kann. Nachdem ich mich schlau gemacht hatte, was überhaupt ein Anaphylaktischer Schock ist, bin ich hier echt überfragt. In den Versmed.G konnte ich nichts zu diesem Thema finden. Ich brauche Eure Hilfe.

Lieber Gruß onkel

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carpe diem!

Anaphylaktischer Schock wg. Medikameten

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 27.11.2013, 13:03 (vor 3809 Tagen) @ onkel

Hallo,

der Schock kann entweder als Komplikation in der bisherigen Erkrankung geltend gemacht werden, sofern diese bereits mit einem GdB bewertet wurde.
Ansonsten läßt sich die zugrundeliegende Unverträglichkeit auch nach den Maßstäben für Allergien einzeln bewerten.

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&Tschüß

Wolfgang

Anaphylaktischer Schock wg. Medikameten

hackenberger, Wednesday, 27.11.2013, 17:21 (vor 3809 Tagen) @ albarracin

Hallo,

grundsätzlich gilt immer der Text des § 2 Satz1:

§ 2 Behinderung
(1) 1 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Weiter, ich habe ja schon darauf hingewiesen, dass bei jeder erneuten Beantragung das VA den gesamten Zustand komplett neu bewertet. Die Folge kann dann auch sein, dass ein geringerer Gesamt-GdB babei herauskommt. Dieses sollte man immer beachten.

Kontextlink:
Richtige Antragstellung für Schwerbehinderte
Sitzung des Arbeitskreises Menschen mit Behinderung.

Anaphylaktischer Schock wg. Medikameten

onkel, Thursday, 28.11.2013, 06:48 (vor 3808 Tagen) @ albarracin

» Hallo,
»
» der Schock kann entweder als Komplikation in der bisherigen Erkrankung
» geltend gemacht werden, sofern diese bereits mit einem GdB bewertet wurde.

Vielen Dank albarracin, für die schnelle Antwort.
Da die Kolleginn Asthma Bronchiales von kindesbeinen hat, gehe ich davon aus, dass es sich hier vermutlich um eine Komplikation derselben handelt. Wegen der grundsätzlichen Problematik eines Verschlimmerungsantrages (Neufeststellung des GdB) werde ich der Kolleginn raten unbedingt zuerst mit dem behandelten Lungenfacharzt zureden.


Gruß onkel

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carpe diem!

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