Rechtfertigung vor dem BR? (Umgang mit BR / PR)

blühmchen, Niedersachsen, Tuesday, 03.12.2013, 16:50 (vor 3815 Tagen)

Hallo liebe Forengemeinde,

lezttens hatten wir eine heiße Debatte über die Thematik "muss sich die SBV vor dem Betriebsrat rechtfertigen>"

Ich war der Meinung, nein muss sie nicht. Denn nach §96 Abs.1 und den dazugehörigen Kommentaren sind SBV und BR rechtlich gleichgestellt (Und nach dem BAG-Urteil vom 15.02.2005, 9AZR 635/03 ist die SBV nach höchstrichterlicher Rechtssprechung eine eigentändige Interessenvertretung) und unterliegen keiner Weisungsbefugnis des jeweils anderen. Im Umkehrschluss lag für mich somit klar auf der Hand, dass sie auch niemandem gegenüber Rechenschaft abzulegen haben, außer vielleicht den schwerbehinderten KOllegen, durch die die VPSchwBV gewählt wurde, bzw. den Kollegen welche den BR gewählt haben..

Hab ich mich da zu weit aus dem Fenster gelehnt und zu heiß debattiert>

Mit freundlichen Grüßen

Rechtfertigung vor dem BR?

hackenberger, Tuesday, 03.12.2013, 17:01 (vor 3815 Tagen) @ blühmchen

Hallo,

hier fehlt für eine optimale Antwort, leider der Grund der Forderung des BR. Also um was ging es>
Grundsätzlich liegst Du aber mit Deiner Meinung richtig. Die SchwbV ist eigenständig und nicht weisungsgebunden. Doch eine optimale Zusammenarbeit und die Unterstützung durch den BR/ PR kann hin und wieder bestimmtes Handel sinnvoll machen.

Rechtfertigung vor dem BR?

blühmchen, Niedersachsen, Tuesday, 03.12.2013, 17:17 (vor 3815 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

» hier fehlt für eine optimale Antwort, leider der Grund der Forderung des
» BR. Also um was ging es>

Da ggf ja auch andere, BR hier mitließt habe ich bewusst den Grund hier nicht eingestellt. Will die "Wellen klein halten".

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