Blind - Anspruch auf einen Sitzplatz? (Fragen zu einer Behinderung)

paul1, Monday, 09.12.2013, 12:28 (vor 3797 Tagen)

Guten Tag zusammen,
ich finde das mit dem Forum ist eine Supersache - bin eifriger Mitleser.

Und nun zu meinem Anliegen.
In der Bahn können schwerbehinderte Menschen mit einem B im Ausweis Sitzplätze kostenlos reservieren. In diesem Zusammenhang kam die Frage auf, ob dieser Personenkreis rechtlich einen Anspruch auf einen Sitzplatz hat und wo das geregelt ist.
In meinem Arbeitsunfall war es anscheinend wichtig, dass ich in dem Bus, der mit einem anderen Fahrzeug kollidierte, einen Sitzplatz hatte, also von Sitz aus unter der Stange durchgeflogen und mit dem Kopf auf die Stufe aufgeschlagen bin. Das Sitzen war wohl für die Versicherungen wichtig.

Nun leitetete sich in der Diskussion die Frage ab: gibt es einen rechtlichen Anspruch auf einen Sitzplatz für diesen Personenkreis der schwerbehinderten Menschen mit einem B im Ausweis und wo steht das.

In der Diskussion erzählten manche, dass beispielsweise ein Fahrer schon mal durch Lautsprecher forderte, dem blinden Menschen einen Platz anzubieten, weil er ansonsten nicht abfahren würde. Auch die Mob-Trainer verweisen oft darauf, dass man sich einen Sitzplatz suchen sollte.

Was sagt welches Gesetz dazu, falls überhaupt etwas darüber rechtlich geregelt ist>>

Für eine Nachricht wäre ich sehr dankbar.

Paul

Blind - Anspruch auf einen Sitzplatz?

hackenberger, Monday, 09.12.2013, 16:19 (vor 3797 Tagen) @ paul1

Hallo,

das SGB IX kennt den Anspruch auf Sitzplatz nicht. Der § 145 SGB IX kennt nur die unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle.

Das Thema Sitzplatz haben diese Verkehrsmittelunternehmen in ihren jeweiligen Bestimmungen geregelt. Also dort einmal nachfragen.

Hier ein Auszug betreffend der DB
Sitzplatzreservierung bei der DB für blinde und andere schwerbehinderte Menschen mit Begleitperson

Für blinde oder andere schwerbehinderte Menschen, denen im Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bescheinigt ist, können bis zu zwei Sitzplätze ohne Entgelt reserviert werden. Voraussetzung für die unentgeltliche Reservierung von Sitzplätzen ist somit das Merkzeichen "Bl" bzw. "B" und der entsprechende Vermerk im
Schwerbehindertenausweis.

Quelle: www.lvf.bayern.de!
Broschüre "Schwerbehinderte Menschen - ihre Rechte"

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