Frage (Seminare / Fortbildung)

Dirk1, Monday, 27.01.2014, 14:57 (vor 3746 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hoffe, mir kann jemand helfen. Ich bin seit 08/13 Schwerbehindertenvertreter, konnte aus gesundheitlichen Gründen aber noch kaum was für unsere MA in Gang setzen. Am 29.01.14 ist mein erster Arbeitstag und gleichzeitig BR-Sitzung. Am 10.02.14 könnte ich ein Grundseminar SBV 2 bekommen. Kann ich dieses Seminar nach langem Arbeitsausfall sofort antreten, ohne dass der AG mir Schwierigkeiten macht> :-|

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albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 27.01.2014, 19:20 (vor 3746 Tagen) @ Dirk1

Hallo,

ich sehe nichts, was dem entgegenstehen könnte. wenn das Seminar nötig ist - und das ist SBV 2 zweifellos - ist es grundsätzlich egal, wie es im zeitlichen Kontext liegt.

--
&Tschüß

Wolfgang

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Dirk1, Saturday, 01.02.2014, 03:42 (vor 3741 Tagen) @ albarracin

Hallo,

hab´herzlichen Dank, dass du mir so schnell geantwortet hast. Deine Antwort hat mir gut getan.

Dirk[/b]

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mietze_katz, Oberbayern, Sunday, 02.02.2014, 19:17 (vor 3740 Tagen) @ Dirk1

Hallo Dirk,

ich schließe mich der Antwort von Wolfgang an, es steht aus rechtlicher Sicht dem Seminarbesuch nach aller Wahrscheinlichkeit nichts entgegen. Schwierigkeiten von Seitens des AG sind jedoch damit nicht auszuschließen, Du musst aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten (z.B. weil Du der einzige Vertrauensmann bist oder weil Du häufig im Amt bist) die Norwendigkeit darstellen. Ich hab die Erfahrung gemacht, argumentieren bringt mehr wie sich stur hinter Gesetze zu verschanzen.

Ich verstehe allerding nicht den Hinweis von Dir, dass an Deinem ersten Arbeitstag auch gleich BR-Sitzung ist, dieser hat mit einem Seminarbesuch der SchwbV nicht zu tun, die SchwbV wählt und beschließt den Besuch der Seminare selbst und eigenständig.


VG

Sepp

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