Muß das Amt eine Stellungnahme bei der SBV einholen? (Gleichstellung)

Reinhard, NRW, Saturday, 08.03.2014, 17:24 (vor 3708 Tagen)

Eine Kollegin hat im Januar einen Antrag auf Gleichstellung gestellt und in ihrem Antrag angekreuzt, daß die SBV in dieser Sache auch angehört werden soll. Bis heute hat sich das Amt nicht mit mir in Verbindung gesetzt.
Meine Frage: Muß sich das Amt in diesem Fall mit der SBV in Verbindung setzen> Oder ist das nur eine ,,Kann-Vorschrift">

Muß das Amt eine Stellungnahme bei der SBV einholen?

Reinhard, NRW, Saturday, 08.03.2014, 23:33 (vor 3708 Tagen) @ albarracin

Danke für diese schnelle und konkrete Antwort!

Grüße aus Ostwestfalen

Reinhard

Muß das Amt eine Stellungnahme bei der SBV einholen?

ingo, Bremen, Sunday, 09.03.2014, 20:46 (vor 3707 Tagen) @ Reinhard

Hallo Reinhard,
wie Wolfgang schon schrieb ist es zwingend...., Denk mochmal nach ob die 6 Wochenfrist um ist, bei uns kommt die Abfrage erst nach Ablauf der 6 Wochen, somit ist ein gewisser Schutz gewährleistet, falls der Arbeitgeber mit komischen Sachen droht!

Von Ende Januar bis heute sind gerade die 6 Wochen rum. Warte bis Mittwoch und ruf bei der Arge an!

Gruß aus Bremen

Muß das Amt eine Stellungnahme bei der SBV einholen?

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 10.03.2014, 04:33 (vor 3707 Tagen) @ ingo

Hallo Ingo,

wie kommst Du auf 6 Wochen >

Die BA beachtet - wenn überhaupt - die 3-Wochen-Frist des § 90 Abs. 2a SGB IX, um dem Antragsteller den vorläufigen Rechtsschutz zu eröffnen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Muß das Amt eine Stellungnahme bei der SBV einholen?

Reinhard, NRW, Monday, 10.03.2014, 14:53 (vor 3706 Tagen) @ ingo

Danke Ingo!

Das mit der Frist ist erstmal zweitrangig. Mir war wichtig zu wissen, ob ich mal ganz nett und vorsichtig beim Sachbearbeiter nachfragen muß oder ob ich ihn etwas selbstbewusster auf seine Pflichten und die rechtlichen Grundlagen hinweisen kann :-)
In Bremen habe ich übrigens mal das SBV Grundseminar Teil II oder III mitgemacht.

Grüße aus Ostwestfalen

Reinhard

Muß das Amt eine Stellungnahme bei der SBV einholen?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 11.03.2014, 07:25 (vor 3706 Tagen) @ Reinhard

Hallo Reinhard,

» Mir war wichtig zu wissen, ob
» ich mal ganz nett und vorsichtig beim Sachbearbeiter nachfragen muß oder ob
» ich ihn etwas selbstbewusster auf seine Pflichten und die rechtlichen
» Grundlagen hinweisen kann :-)
Frag ganz "vorsichtig", denn oft liegt es daran, dass die Schriftstücke in der Firma "versanden".
Kann ev. auch daran liegen, dass dich der AG nach der wahl nicht bei der AfA gemeldet hat.

Viel Erfolg bei der Recherche.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Muß das Amt eine Stellungnahme bei der SBV einholen?

elschwoabos, NRW, Tuesday, 11.03.2014, 09:06 (vor 3706 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Kann ev. auch daran liegen, dass dich der AG nach der wahl nicht bei der
» AfA gemeldet hat.

Darf ich da mal einhaken:

Bin ja auch erst seit zwei Monaten in Amt und Würde.
Jetzt habe ich mal bei Schefe nachgefragt ob er die Meldung bei der AfA gemacht hätte. Hat er nicht, nur beim Integrationsamt.
Nun fragt er mich, an wenn er sich da bei der AfA wenden müsse mit der Meldung.

Kann da jemand was zu sagen>

TIA

Hardy

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.

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