Schwerbehindertenversammlung (Allgemeines)

Backus @, Essen, Tuesday, 08.11.2005, 15:45 (vor 6760 Tagen)

Guten Tag!
Meine Frage wäre:
Kann ein Mittarbeiter dessen Antrag noch nicht entschieden ist an der Schwerbehindertenvers. teilnehmen.
MfG Ewald Hansmeier

Schwerbehindertenversammlung

hackenberger, Tuesday, 08.11.2005, 16:52 (vor 6760 Tagen) @ Backus

Hallo Backus,

ich würde hier pragmatisch handeln, also Ja. Ich unterstelle, dass KEINER was dagegen hat.

Schwerbehindertenversammlung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 09.11.2005, 08:11 (vor 6760 Tagen) @ Backus

Hallo Ewald,

Der Kommentar vom Bund-Verlag 8. Auflage sagt dazu:
§95 (Rn 48):
Die beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebes, die noch nicht als schwer behinderte Menschen oder Gleichgestellte anerkannt sind, aber einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung gestellt haben, können ebenfalls an der Versammlung teilnehmen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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