Unsicher wg. der 3 monatigen nachwirkung (Zusatzurlaub)

lakto, Norddeutschland, Tuesday, 25.03.2014, 17:34 (vor 3718 Tagen)

Guten Tag liebe Forengemeinde,

ich habe mir die Texte bez. Zusatzurlaub zwar durchgelesen, bin mir aber nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe.

Der Fall: bei einem SB fällt zum 30. Juni die SB weg wg. Heilbewährung.

Sehe ich das richtig, daß für die Berechnung des Urlaubes dann der 30.09. maßgeblich ist>

Vielen Dank vorab für eure Hilfe

Grüße
Lakto

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Viele Grüße
Lakto

Unsicher wg. der 3 monatigen nachwirkung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 25.03.2014, 18:17 (vor 3718 Tagen) @ lakto

Hallo Lakto,

» Der Fall: bei einem SB fällt zum 30. Juni die SB weg wg. Heilbewährung.
» Sehe ich das richtig, daß für die Berechnung des Urlaubes dann der 30.09.
» maßgeblich ist>

.....jedoch erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides.

Somit hast du eine 4-monatige Nachwirkung (wenn Ablauf akzeptiert wird), weil die 3-Monats-Frist erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist beginnt.

Der Zeitpunkt der Beendigung der Anwendung der Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen hängt damit letztendlich maßgeblich davon ab, ob und in welchem Umfang Rechtsmittel eingelegt werden. Fristende ist das Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides. Der Schwerbehindertenausweis ist ggf. bis zu diesem Zeitpunkt zu verlängern und kann erst mit Fristablauf eingezogen werden.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Unsicher wg. der 3 monatigen nachwirkung

lakto, Norddeutschland, Wednesday, 26.03.2014, 11:04 (vor 3717 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

super, vielen Dank für den Hinweis. Das mit der Widerspruchsfrist wäre mir sonst durch gegangen.Wieder was gelernt, was man auch so schnell nicht mehr vergisst :-)

Viele Grüße
Lakto

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Viele Grüße
Lakto

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