Arbeitsräume, Pausenräume (Hilfsmittel)

ferluipear, Hamburg, Wednesday, 02.04.2014, 15:09 (vor 3683 Tagen)

Hi,
ich weiß nicht, ob Hilfsmittel die richtige Kategorie ist.
Ich lese gerade die Arbeitsstättenverordnung, wo ja in §6(6) geregelt ist,
dass Pausenräume eingerichtet werden müssen.

Alles wunderbar. Jetzt steht im zweiten Satz dieses Absatzes, dass es nicht gilt, "wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind."

Jetzt läßt sich darüber streiten, ob wir als Amt dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben haben.

(Ohne Klischees bitte)

Woran kann ich das festmachen.

Gruss
ferlui

--
MfG
ferlui

Arbeitsräume, Pausenräume

elschwoabos, NRW, Thursday, 03.04.2014, 11:10 (vor 3682 Tagen) @ ferluipear

» Ich lese gerade die Arbeitsstättenverordnung, wo ja in §6(6) geregelt ist,
» dass Pausenräume eingerichtet werden müssen.
»
» Alles wunderbar. Jetzt steht im zweiten Satz dieses Absatzes, dass es nicht
» gilt, "wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren
» Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für
» eine Erholung während der Pause gegeben sind."
»
» Jetzt läßt sich darüber streiten, ob wir als Amt dort gleichwertige
» Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben haben.

Hi Ferlui,

1. Wird das in der ASR A2.4 weiter konkretisiert. Siehe hier:

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/pdf/ASR-A4-2.pdf>__blob=publicationFile&v=2

2. Zu Deinem konkreten Fall:
Ihr müsst mittels einer Gefährdungsbeurteilung belegen, dass ein Pausenraum nicht notwendig ist. Da sind wir bei den Vorausstetzungen. So aus der Hüfte geschossen sehe ich als unabdingbar, das während der Pause:
- kein Kundenverkehr
- kein Besuch von anderen Beschäftigten in dienstlichen Angelegenheiten
- keine Telefonate dienstlichen Charakters
stattfinden.
Also kurz gesagt: Der Beschäftigte darf dienstlich von nichts und niemandem erreichbar sein, bzw. in seiner Pause gestört werden.
Dass einer arbeitet, der Kollege Pause macht, kann beim Pausierenden bereits zu Störungen führen. Aber das kann nur mit einer Gefährdungsbeurteilung zu belegen sein.
Der richtige Ansprechpartner wäre hier die Fachkraft für Arbeitssicherheit, sofern vorhanden (Betriebsgröße).

Für weitergehende Fragen bezüglich Themen der Arbeitssicherheit empfehle ich
www.sifaboard.de

HTH

Hardy

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.

Arbeitsräume, Pausenräume

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 03.04.2014, 17:31 (vor 3682 Tagen) @ ferluipear

Hallo Ferlui,
eure Behörde hat bestimmt ca. 2000 Mitarbeiter und daraus resultierend einige freigestellte Personalräte.
Es wäre ein einfaches sich zum Thema Arbeitsstätten einen Sachverständigen in den Betrieb zu holen.
Mit dem könnte der PersR abgleichen ob eure Räumlichkeiten ggf. in Teilbereichen (Werkstatt, Lager, etc) separate Pausenräume erfordern.

Ggf. kann auch eine Dienstvereinbarung dazu erstellt werden, die über die (Mindest)Anforderungen der ASR A4.2 hinaus geht.

Als "Erste Hilfe" eignet sich m.E. der Text unter folgendem Link:
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/fachbeitraege/anzeigen/790/Neue-ASR-A4.2/

Dort ist aufgezeigt ob (keine) Pausenräume notwendig sind.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Arbeitsräume, Pausenräume

elschwoabos, NRW, Friday, 04.04.2014, 06:38 (vor 3681 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Ferlui,
» eure Behörde hat bestimmt ca. 2000 Mitarbeiter und daraus resultierend
» einige freigestellte Personalräte.
» Es wäre ein einfaches sich zum Thema Arbeitsstätten einen Sachverständigen
» in den Betrieb zu holen.

Bei der Betriebsgröße gibt es garantiert einen zuständigen Fachmann:
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Und die ist genau für diese Fragestellung zuständig.
Entweder kommt die von extern oder ist, wie in meinem Fall, intern beschäftigt.
Aber eine Arbeitschutzbetreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) muss zwingend stattfinden. (siehe Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG)

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.

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