Beteiligung der SBV bei noch nicht erfolgter Gleichstellung (Gleichstellung)

Kati, Friday, 11.04.2014, 11:36 (vor 3674 Tagen)

Liebe Forummitglieder,

Ich habe zwar schon einmal eine ähnliche Frage zum Thema gestellt. Bin mir allerdings in diesem speziellen Ball nicht sicher und möchte gern noch einmal nachfragen.

Ein Bewerber hat sich auf eine Stelle beworben. Genauer Grad der Behinderung ist nicht bekannt. Er hat nur erwähnt, dass er einen Antrag auf Gleichstellung bei der AfA eingereicht hat.

Jetzt die Frage: Ist dieser mit der Antragsstellung wie ein Mensch mit Schwerbehinderung zu behandeln und sollte bei Eignung eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgen>

Ich weis, dass die SBV nicht zu beteiligen ist solange eine Gleichstellung nicht vorliegt. Sollte allerdings ein positiver Bescheid erfolgen, und die Gleichstellung rückwirkend zum Tag der Antragstellung erfolgen hätte die SBV beteiligt werden müssen. Wie sollte man sich in solchen Fällen als SBV und als AG verhalten>

Ich bedanke mich für eure Antwort und verbleibe

mit vielen Grüßen

Katja

Beteiligung der SBV bei noch nicht erfolgter Gleichstellung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 13.04.2014, 12:45 (vor 3672 Tagen) @ Kati

Hallo Katja,

» Ich habe zwar schon einmal eine ähnliche Frage zum Thema gestellt. Bin mir
» allerdings in diesem speziellen Ball nicht sicher und möchte gern noch
» einmal nachfragen.
Du hast nicht nur eine ähnliche sondern die gleiche gestellt.
Antwort wird hier nicht anders ausfallen.

Ist denn kein anerkannter Schwerbehinderter bei den Bewerbern.
Wenn ja, bist du doch sowieso bei allen dabei.

» Wie sollte man sich in solchen Fällen als SBV und als AG verhalten>
Am besten wäre es, wenn der PR und die SBV bei allen Gesprächen, unabhängig von der Bewerberlage, anwesend sind.
Dies erfordert einiges an Verhandlungsgeschick. Wenn man aber den AG von Seiten PR darauf hinweist, dass möglicherweise den Einstellungen widersprochen wird wegen unklarer Einhaltung von Gesetzen und die daraus folgenden Zeitverzögerungen oder ggf. neue Einstellungsgespräche kann dieser abwägen ob es nicht im Sinne der Zusammenarbeit besser wäre euren Vorschlag zu akzeptieren.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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