Sehbehindert /Blinder Betriebsrat (Umgang mit BR / PR)

SBV_AZHV, München - Bayern, Wednesday, 07.05.2014, 14:32 (vor 3661 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

ich benötigte kurzfristige Eure Erfahrungen in der Gestaltung der Betriebsratsarbeit mit blinden Kollegen.
Der BRV bat mich als SBV um entsprechende Unterstützung.

Insbesondere wie man Sitzungen und Auschüsse barrierefrei gestaltet.
Ob auch der IA Kosten übernimmt>

Wer hat bereits Erfahrungen gemacht>

Danke, LG Markus

Sehbehindert /Blinder Betriebsrat

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 07.05.2014, 16:55 (vor 3661 Tagen) @ SBV_AZHV

Servus Markus,
es gibt einige blinde SBVn.
Da diese ja auch in Sitzungen und Ausschüssen anwesend sind und an den gesprächen etc. teilnehmen muss es da eine Menge Erfahrungen geben.
Ich leite deine Anfrage an mir bekannte SBVn weiter.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Sehbehindert /Blinder Betriebsrat

Ilka Reinschmidt, Wednesday, 07.05.2014, 17:49 (vor 3661 Tagen) @ SBV_AZHV

» Liebe Mitstreiter,
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» ich benötigte kurzfristige Eure Erfahrungen in der Gestaltung der
» Betriebsratsarbeit mit blinden Kollegen.
» Der BRV bat mich als SBV um entsprechende Unterstützung.
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» Insbesondere wie man Sitzungen und Auschüsse barrierefrei gestaltet.
» Ob auch der IA Kosten übernimmt>
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» Wer hat bereits Erfahrungen gemacht>
»
» Danke, LG Markus


Hallo Markus,
Ich bin selber SBV und arbeite mit einem Laptop, bei Dokumenten in Word und Excel ist es kein Problem wenn man sie den Kollegen vor der Sitzung zur Verfügung stellt, schwieriger ist es mit PowerPoint, dies ist für blinde nur sehr schlecht beziehungsweise gar nicht darstellbar, für Sehbehinderte gibt es inzwischen sehr gute Kameras die PowerPoint Präsentationen auf dem Laptop darstellen.

Die Kosten für solche Hilfsmittel übernimmt das Integrationsamt. Solltest du noch Fragen haben, kannst du mich gerne noch mal anschreiben.

LG Ilka

Sehbehindert /Blinder Betriebsrat

Heinrich, Wednesday, 07.05.2014, 18:59 (vor 3661 Tagen) @ Ilka Reinschmidt

Hallo Ilka,

für ALLE Kosten im Zusammenhang mit dem Mandat, also auch ggf für hier notwendige Hilfsmittel, ist lt. Gesetz (§ 96 Abs. 8 SGB IX und § 40 Abs. 1 BetrVG) einzig der AG zuständig. Es gibt hier somit KEINE Mittel/Leistungen des IA/SchwbAV.

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