Vorgehen bei Diskriminierungsklage? (AGG)

Noricus, Bayern, Monday, 12.05.2014, 12:20 (vor 3649 Tagen)

Verehrte Leserschaft,

folgender Fall:

Bewerbung bei einer Behörde, wobei die Schwerbehinderung angegeben worden ist. Es erfolgte aber keine Einladung zum Vorstellungsgespräch (§ 82, 2 SGB IX). Auch der Schwerbehindertenvertreter scheint die Bewerbung nicht zu Gesicht bekommen zu haben (§ 81 I 4 SGB IX).

Die Bewerbung mag zwar in Bezug auf die Qualifikationen nicht zu 100 % erfolgversprechend sein, ist aber auch nicht völlig abwegig. Es fehlen lediglich „erwünschte“ Merkmale, nicht die Kernqualifikation.

Wie sollte man vorgehen>

Erst noch einmal nachfragen und auf die Rechtslage hinweisen>

Sehe ich das richtig, daß vor einer Diskriminierungsklage auf Schadenersatz eine Schadenersatzforderung an die Behörde zu stellen ist> Also die Fristen dann 2 Monate (Forderung) + 3 Monate (Klage)>

Müßte der Bewerber im Falle einer Klage ganz normal das Kostenrisiko tragen>

Mit ratlosen Grüßen

Noricus

Vorgehen bei Diskriminierungsklage?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 12.05.2014, 15:42 (vor 3649 Tagen) @ Noricus

Hallo Noricus,
hast du im Forum und unter A-Z und unter Urteile die AGG-Beiträge gelesen> ;-)

» Auch der Schwerbehindertenvertreter scheint die Bewerbung nicht zu
» Gesicht bekommen zu haben (§ 81 I 4 SGB IX).
Woher ist dir dies bekannt>

» Die Bewerbung mag zwar in Bezug auf die Qualifikationen nicht zu 100 %
» erfolgversprechend sein, ist aber auch nicht völlig abwegig. Es fehlen
» lediglich „erwünschte“ Merkmale, nicht die Kernqualifikation.
Wenn die Eignung nicht offensichtlich fehlt besteht ev. ein Verstoß gegen den § 82 SGB IX in Verbindung mit § 1 und 7 AGG.
» Wie sollte man vorgehen>
» Erst noch einmal nachfragen und auf die Rechtslage hinweisen>
Kommt darauf an, was du willst.
Chance auf Apl oder Entschädigung.

» Sehe ich das richtig, daß vor einer Diskriminierungsklage auf Schadenersatz
» eine Schadenersatzforderung an die Behörde zu stellen ist> Also die Fristen
» dann 2 Monate (Forderung) + 3 Monate (Klage)>
Bist du Mitglied in der Gewerkschaft - dann gehe dahin und lass dich beraten.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Vorgehen bei Diskriminierungsklage?

Noricus, Bayern, Tuesday, 13.05.2014, 10:24 (vor 3649 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Hans-Peter,

erst einmal vielen Dank für die blitzschnelle Antwort.

Das A-Z hat mich nicht recht weitergebracht. Der Sachverhalt bzw. die Verstöße sind m.E. recht klar, nur die Vorgehensweise nicht.

Daß der SchwBV die Bewerbung nicht gesehen hat, hat er mir gesagt; die Personalstelle würde eine Vorauswahl vornehmen, und die bekäme er dann (!!!).

Meine Frage hat sich insbesondere auf § 15 IV AGG gerichtet: Sind das zwei Vorgänge, Forderung von Schadenersatz und Klage>
Ich werde meine Gewerkschaft mal wegen einer Rechtsberatung ansprechen. Dann kann man ja entscheiden, was erstrebenswert ist, Vorstellungsgespräch oder Ärger mit einer Klage.

Grüße

Noricus

Vorgehen bei Diskriminierungsklage?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 13.05.2014, 13:40 (vor 3648 Tagen) @ Noricus

Hallo Noricus,

Ich hatte auch die AGG-Urteile erwähnt.
Z.B dieses hier würde zu deiner Frage passen.
http://www.schwbv.de/urteile/214.html

» Daß der SchwBV die Bewerbung nicht gesehen hat, hat er mir gesagt; die
» Personalstelle würde eine Vorauswahl vornehmen, und die bekäme er dann
» (!!!).
Das ist ein klares Indiz, wie in dem Urteil beschrieben.

» Meine Frage hat sich insbesondere auf § 15 IV AGG gerichtet: Sind das zwei
» Vorgänge, Forderung von Schadenersatz und Klage>
» Ich werde meine Gewerkschaft mal wegen einer Rechtsberatung ansprechen.
Super, dies ist genau der richtige Weg.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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