Gleichstellung - Gefährdung des Arbeitsplatzes - Widerspruch (Antragstellung / Widerspruch)

Troxi, NRW, Friday, 16.05.2014, 15:24 (vor 3643 Tagen)

Liebe KollegInnen!

Der Gleichstellungsantrag einer Kollegin ist kürzlich mit der Begründung abgelehnt worden, dass ihr Arbeitsplatz nicht gefährdet sei. Die Situation in unserem Betrieb hat sich jetzt aber grundlegend geändert. Ein neuer Geschäftsführer ,,räumt auf" und hat bereits mehrere Abteilungen aufgelöst und verschiedene MitarbeiterInnen werden entlassen. Somit ist jetzt auch der Arbeitsplatz der betroffenen Kollegin akut gefährdet.
Ich habe ihr als SBV geraten sofort einen Widerspruch einzulegen, darin die neue Situation zu schildern und ihre Ärzte mit ins Boot zu nehmen, da sie die neue Lage erheblich gesundheitlich (psychisch) belastet.
Habt ihr Tipps für mich> Kann man die Bearbeitung des Widerspruchs beschleunigen> Hat jemand unter euch bereits eine ähnliche Angelegenheit erlebt>

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Grüße aus Ostwestfalen und ein schönes Wochenende

Gleichstellung - Gefährdung des Arbeitsplatzes - Widerspruch

Monica99, Friday, 16.05.2014, 15:33 (vor 3643 Tagen) @ Troxi

Hallo,

die Arbeitsverwaltung hat Recht. Lese doch bitte einmal, wann eine Gleichstellung möglich ist.

Diese gibt es hier nur, wenn der Arbeitsplatz aus Gründen der Behinderung gefährdet ist. Dieses trifft hier wohl nicht zu. Denn es betrifft hier ja alle Arbeitnehmer gleich, egal ob behindert oder nicht.

Hier darf daher die Agentur nicht Gleichstellen, da kein Grund der Behinderung gegeben ist. Da währe eine Gleichstellung aus diesen Gründen eine unerlaubte, da nicht vom Gesetz vorgesehene Bevorteilung.

--
mfg Monica

Gleichstellung - Gefährdung des Arbeitsplatzes - Widerspruch

Troxi, NRW, Friday, 16.05.2014, 16:42 (vor 3643 Tagen) @ Monica99

Danke für deine Antwort, Monica!

In der aktuellen Situation halte ich jetzt den Arbeitsplatz der Kollegin sehr wohl aus Gründen ihrer Behinderung für gefährdet. Da die Kollegin wegen ihrer Behinderung nicht so leistungsfähig ist wie andere KollegInnen und sie aus dem gleichen Grund schwer in eine andere Abteilung versetzt werden kann, zudem auch noch behinderungsbedingte Fehlzeiten aufweist, fürchte ich, dass man sich beim anstehenden Personalabbau als erstes auf sie ,,stürzen" wird.
Vor sechs Wochen hat in unserem Unternehmen noch niemand an Stellenabbau gedacht. Seit der neuen Geschäftsleitung weht leider ein komplett anderer Wind.
Ich glaube, dass die Kollegin unter diesen (neuen) Vorzeichen eine faire Chance hat mit ihrem Widerspruch durchzukommen. Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Gleichstellung - Gefährdung des Arbeitsplatzes - Widerspruch

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 16.05.2014, 21:35 (vor 3643 Tagen) @ Troxi

Hallo,

ganz so einfach, wie es Monica geschrieben hat, geht es nicht.
Es reicht eine "abstrakte" Arbeitsplatzgefährdung aus - das sind idR behinderungsbedingte erhöhte Fehlzeiten und die scheinen nach Deinem Posting vorzuliegen. Allerdings ist "behinderungsbedingt" nur das, was Funktionsstörungen betrifft, die im Bescheid bewertet worden sind. Deswegen muß man ja die Auflistung der Fehlzeiten mit Diagnose vorlegen.

Aufgabe der SBV in der Stellungnahme ist es dann, den Nutzen einer Gleichstellung zu beschreiben.
Dies kann entweder eine Maßnahme mit dem in § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX beschriebenen Instrumentarium sein, es kann aber auch ausdrücklich bei nicht behebbarer Leistungsminderung ein möglicher Nachteilsausgleich nach § 102 SGB IX für den AG sein. Auch dies ist ein zwingender Gleichstellungsgrund.

--
&Tschüß

Wolfgang

Gleichstellung - Gefährdung des Arbeitsplatzes - Widerspruch

Troxi, NRW, Saturday, 17.05.2014, 12:35 (vor 3643 Tagen) @ albarracin

Danke Wolfgang!

Ich werde mir wohl mal wieder das SGB IX auf mein Nachtschränkchen legen ;-)
Da muß so einiges aufgefrischt werden.

Grüße aus Ostwestfalen

Reinhard

Gleichstellung - Gefährdung des Arbeitsplatzes - Widerspruch

Steinerin, Schl.-Holstein, Friday, 05.09.2014, 15:45 (vor 3531 Tagen) @ Troxi

Nicht nur legen, auch lesen..... ;-)

Gleichstellung - Gefährdung des Arbeitsplatzes - Widerspruch

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 16.05.2014, 16:15 (vor 3643 Tagen) @ Troxi

Hallo Troxi,

» Somit ist jetzt auch der Arbeitsplatz der betroffenen Kollegin akut gefährdet.
Diese Gefährdung muss mit der Behinderung in Zusammenhang stehen.

» Kann man die Bearbeitung des Widerspruchs beschleunigen>
Ist nicht notwendig.
Wenn du vor der Fragestellung die Seiten zur Gleichstellung gelesen hättest, wüßtest du, dass der besondere Kündigungsschutz (auf den die Koll. scheinbar interessiert ist) 3 Wochen nach Antragstellung beginnt.
Die dürften ja wohl schon vorbei sein und somit ist die Länge des Verfahrens unwesentlich.
DEr AG müsste nun (im falle einer K.) die Zustimmung des IA einholen.

Zusätzlich könnt ihr darüber nachdenken ob ggf. ein Verschlimmerungsantrag zu stellen ist.

PS: Bitte dein Profil ausfüllen!!!!!!

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Gleichstellung - Gefährdung des Arbeitsplatzes - Widerspruch

Troxi, NRW, Friday, 16.05.2014, 16:27 (vor 3643 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Danke Hans-Peter!

Den Antrag auf Verschlimmerung habe ich der Kollegin auch geraten. Dass sie bis zum Abschluß des gesamten Verfahrens geschützt ist, habe ich schlichtweg ,,übersehen". Danke auch für diese Auffrischung ;-)

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