Ende Zeitvertrag (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Jule, Brandenburg, Sunday, 01.06.2014, 20:06 (vor 3626 Tagen)

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

ich benötige Eure Hilfe und den gesammelten Sachverstand.

Sachverhalt:
Mitarbeiter wurde mittels Zeitvertrag ab 01.01.2013 befristet bis 31.12.2013 eingestellt. Die Befristung wurde frühzeitig bis zum 31.12.2014 verlängert. Der Mitarbeiter gilt als überaus kompetent und zuverlässig. Fehlzeiten gab es in den letzten 15 Monaten keine. Nunmehr ist der Mitarbeiter kurzzeitig krank und der AG hat entschieden, keinen Dauerarbeitsvertrag ab 01.01.2015 auszuhändigen. (Eine weitere Befristung ist gesetzlich ausgeschlossen!)

Mein AG hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass ab 01.01.2015 diese Stelle erneut mit einem befristeten Arbeitsvertrag ausgeschrieben werden soll. Auch die Entgeltgruppe wird die Gleiche sein. Die Bewerbung schwerbehinderter Menschen ist natürlich ausdrücklich erwünscht.

Frage:
Gibt es ein Urteil oder sonstige Literatur, mit der ich meinen AG überzeugen kann, dieses Vorhaben so nicht umzusetzen>

Es kann doch nicht sein, dass -gerade im öffentlichen Bereich- Stellen ständig einer Befristung unterliegen und wenn das Gesetz greifen würde; schwupps, kommt ein/e neue/r Mitarbeiter/in.

Ich freue mich auf hoffentlich zahlreiche Antworten.

Weiterhin viel Freude an Eurer Arbeit.

--
Herzliche Grüße

Jule

Ende Zeitvertrag

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 02.06.2014, 09:42 (vor 3625 Tagen) @ Jule

Hallo Jule,

» Mitarbeiter wurde mittels Zeitvertrag ab 01.01.2013 befristet bis
» 31.12.2013 eingestellt. Die Befristung wurde frühzeitig bis zum 31.12.2014
» verlängert.
Nur zur Vorabinfo:
Auch wenn es hier um einen sbM geht gehört es vorrangig zum „Rechtsgeschäft“ des Personalrates hier zu prüfen und ggf. zuzustimmen.

» Der Mitarbeiter gilt als überaus kompetent und zuverlässig.
» Fehlzeiten gab es in den letzten 15 Monaten keine. Nunmehr ist der
» Mitarbeiter kurzzeitig krank und der AG hat entschieden, keinen
» Dauerarbeitsvertrag ab 01.01.2015 auszuhändigen.
Hier wäre ein Ansatz möglicherweise vorhanden wenn Indizien gemäß AGG vorliegen, dass der AG den Dauer-AP wegen der Behinderung und den daraus resultierenden Krankheitstagen verweigert.
Rechtsschutz der Gewerkschaft in Anspruch nehmen!

» (Eine weitere Befristung ist gesetzlich ausgeschlossen!)
Das hängt mit dem TzBefrG § 14 Abs. 2 zusammen.
Sicherheitshalber mal die genauen Daten überprüfen ob nicht durch Fehler der Personalstelle bereits ein Rechtsanspruch auf Dauerbeschäftigung besteht. Kommt öfter vor als man denkt. ;-)
Rechtsschutz der Gewerkschaft in Anspruch nehmen!

» Frage:
» Gibt es ein Urteil oder sonstige Literatur, mit der ich meinen AG
» überzeugen kann, dieses Vorhaben so nicht umzusetzen>
Möglicherweise geben eure Fürsorge- oder Teilhaberichtlinien was her.
Desweiteren könnte der PR die Systematik der befristeten Stellen aufgreifen.

» Es kann doch nicht sein, dass -gerade im öffentlichen Bereich, Stellen
» ständig einer Befristung unterliegen und wenn das Gesetz greifen würde;
» schwupps, kommt ein/e neue/r Mitarbeiter/in.
Da gebe ich dir völlig Recht.
Gewerkschaftlich oder politisch kann man ggf. mittelfristig was erreichen.
Ruhig mal einen Brief an „höhere“ Stellen wie z.B. Behindertenbeauftragte schreiben.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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