Wieviel Resturlaubsanspruch bei Renteneintritt (Rente / Pension / ATZ)

nalom, Bayern, Tuesday, 03.06.2014, 23:10 (vor 3615 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage in eigener Sache und habe bereits A-Z durchforscht, ebenso Internet und das Forum - leider bin ich nicht schlauer geworden.:-(


Ich habe am 06.05.14 Schwerbehinderten-Rente beantragt zum 01.08.14.

Jetzt stellt sich die Frage, wieviel Resturlaub ich für dieses Jahr noch habe.
Ich bin seit 09/2000 am selben Arbeitsplatz, den Angestellten im öff. Dienst gleichgestellt.

Gefunden habe ich das BUrlG das besagt, daß, wenn ich in der 2. Jahreshälfte ausscheide, der gesamte Jahresurlaub zu gewähren ist, also 30 Tage + anteilig 3 Tage Zusatzurlaub.

Heute habe ich im Gespräch mit meiner Vorgesetzten und auch als Auskunft vom Hausbüro erfahren, daß dem nicht so ist. Der Urlaub würde anteilig gerechnet: 30:12x7 lt. AVR-Richtlinien.

Ich bin jetzt total verunsichert, was in meinem Fall nun gilt...

Ich weiß, daß hier sehr kundige Mitstreiter :ok: sind und hoffe auf eine baldige, "hieb- und stichfeste" ;-) Antwort.

Im Voraus bereits herzlichen Dank! - sagt nalom

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Frauen gehen nur in die Knie, wenn es der Gesundheit dient! ;-)

Wieviel Resturlaubsanspruch bei Renteneintritt

Mister M, Bayern (Franken), Wednesday, 04.06.2014, 09:41 (vor 3615 Tagen) @ nalom

Hallo,

schau in die Teilhaberichtlinien des Freistaates Bayern. Diese sind maßgebend für die Dienststellen in Bayern. Dies gilt für die Beschäftigten (und Beamten) des Freistaates Bayern.

Dort steht unter Punkt 12.2.5 unter a) Anspruch auf vollen Zusatzurlaub besteht, wenn das Arbeit- und Diernstverhältnis länger als 6 Monate im Kalenderjahr besteht.

Hoffe, Dir geholfen zu haben.

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Grüße aus dem schönen Franken!

Michael

Wieviel Resturlaubsanspruch bei Renteneintritt

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 04.06.2014, 10:00 (vor 3615 Tagen) @ nalom

Hallo Nalom,

» Gefunden habe ich das BUrlG das besagt, daß, wenn ich in der 2.
» Jahreshälfte ausscheide, der gesamte Jahresurlaub zu gewähren ist, also 30
» Tage + anteilig 3 Tage Zusatzurlaub.
Falsch!
Aus dem Knittel: Hat aber der Arbeitnehmer bereits nach § 5 Abs. 1 BUrlG den Anspruch auf Vollurlaub erworben, bleibt der Zusatzurlaub von einem tarifvertraglichen Zwölftelungsprinzip unberührt, da es sich hier um einen gesetzlichen Urlaubsanspruch handelt, dessen Gehalt durch Tarifvertrag nicht geändert werden kann. Ein in der zweiten Jahreshälfte nach Erfüllung der Wartezeit ausscheidender Arbeitnehmer hat deshalb nach § 5 Abs. 1c BUrlG Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (BAG Urteil vom 8. März 1994 – 9 AZR 49/93 = BAGE 76, 74 = AP Nr. 5 zu § 47 SchwbG 1986 = BehindertenR 1994, 187). Kann dieser wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden, ist er nach § 7 Abs. 4 BUrlG selbst dann abzugelten, wenn der Arbeitgeber erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Schwerbehinderung Kenntnis erlangt (BAG Urteil vom 25. Juni 1996 – 9 AZR 182/95 = BAGE 83, 225 = AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986 = BehindertenR 1996, 198).

» Heute habe ich im Gespräch mit meiner Vorgesetzten und auch als Auskunft
» vom Hausbüro erfahren, daß dem nicht so ist. Der Urlaub würde anteilig
» gerechnet: 30:12x7 lt. AVR-Richtlinien.
Vermutlich meint er den Zusatzurlaub für wie er im § 4 der Anlage 14 Erholungsurlaub, Urlaubsgeld, Sonderurlaub beschrieben ist.

» Ich bin jetzt total verunsichert, was in meinem Fall nun gilt...
Erstmal Reden.
Wenn dies nichts hilft zur Gewerkschaft gehen und Rechtsschutz beantragen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wieviel Resturlaubsanspruch bei Renteneintritt

Mister M, Bayern (Franken), Wednesday, 04.06.2014, 11:03 (vor 3615 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Nalom,

ich vermute, dass die AVR aus der Kirche (Diakonie/Caritas) kommen und darinstehend eine Zwölftelung vorsehen. Aber da das Bundesurlaubsgesetz nicht durch Tarifverträge/AVR's etc. nicht "verschlechtert" werden darf (eine Besserstellung ist erlaubt), hast Du ANspruch auf VOLLEN Jahresurlaub.

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Grüße aus dem schönen Franken!

Michael

Wieviel Resturlaubsanspruch bei Renteneintritt

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 04.06.2014, 16:41 (vor 3614 Tagen) @ Mister M

Hallo Mister M.

» ich vermute, dass die AVR aus der Kirche (Diakonie/Caritas) kommen
Vermute ich nun auch. Habe im Web die notwendigen Infos gefunden.

» darinstehend eine Zwölftelung vorsehen. Aber da das Bundesurlaubsgesetz
» nicht durch Tarifverträge/AVR's etc. nicht "verschlechtert" werden darf
» (eine Besserstellung ist erlaubt), hast Du ANspruch auf VOLLEN
» Jahresurlaub.
Da hast du nun Recht aber auch nicht!
Wenn er in der Privatwirtschaft tätig wäre hast du Recht.
Da er aber vermutlich im Bereich Kirche tätig ist gilt hier Kirchenrecht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen
Und damit ist (leider) auch eine Verschlechterung möglich.

Allerdings finde ich keine in den AVRs:
http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-at.htm#at13

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wieviel Resturlaubsanspruch bei Renteneintritt

nalom, Bayern, Wednesday, 04.06.2014, 21:16 (vor 3614 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Michael und Hans-Peter,

herzlichen Dank für die umfangreichen und kompetenten Antworten, :flower: Habe heute morgen bereits die ersten 2 Antworten gelesen, sie haben mir doch ein gutes Stück weiter geholfen - gerade auch beim sicheren Argumentieren.

Ganz richtig vermutet: AVR = Allgemeine Vertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes - hier Anlage 14 betr. Urlaubsregelung.
http://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage14.htm#5

Ich habe heute selber mit der Dame im Hausbüro gesprochen, zuerst gab sie mir dieselbe Antwort: daß der Urlaub anteilig gerechnet würde.
Kurze Zeit später rief sie nochmal an und fragte mich, ob ich denn abschlagsfrei in Rente gehen würde - ich bejahte, weil zum 01.08.14 63 Jahre alt, 45 Beitragsjahre und 50 GdB.
Daraufhin meinte sie, daß mir doch der volle Urlaubsanspruch zustehe, ebenso der Zusatzurlaub aufgrund der Schwerbehinderung.

Dies ist evtl. auch für andere "Soziale" ;-) interessant...

Ja Hans-Peter, Reden hilft doch! :-)

Herzlichen Dank nochmals!

Monika

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Frauen gehen nur in die Knie, wenn es der Gesundheit dient! ;-)

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