Reisekosten (Seminare / Fortbildung)

gefreiter, Deutschland/Niedersachsen, Tuesday, 01.07.2014, 08:48 (vor 3591 Tagen)

Hallo liebes Forum,
ich habe ein Grundlagenseminar SBV besucht und mein AG möchte mir die Benzinkosten nicht erstatten, weil ich aus persönlichen Gründen (Ich habe im Anschluss an das Seminar noch einen Kollegen in einer Psychosomatischen REHA besucht) meinen eigenen PKW für An-und Abreise zum Seminar und nicht den Firmenwagen genutzt habe.

Er sagt dadurch habe ich keinen Anspruch auf eine Erstattung :-(

Kann mir jemand sagen ob das wirklich so ist !!!!!
Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.

Gruß

--
gefreiter

Reisekosten

nikuz ⌂, Hamburg / S-H, Tuesday, 01.07.2014, 09:20 (vor 3591 Tagen) @ gefreiter

» Hallo liebes Forum,
» ich habe ein Grundlagenseminar SBV besucht und mein AG möchte mir die
» Benzinkosten nicht erstatten, weil ich aus persönlichen Gründen (Ich habe
» im Anschluss an das Seminar noch einen Kollegen in einer Psychosomatischen
» REHA besucht) meinen eigenen PKW für An-und Abreise zum Seminar und nicht
» den Firmenwagen genutzt habe.
»
» Er sagt dadurch habe ich keinen Anspruch auf eine Erstattung :-(
»
» Kann mir jemand sagen ob das wirklich so ist !!!!!
» Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.
»
» Gruß
Moin gefreiter !

Dies ist zwar klar im SGB IX geklärt, wer sämtliche Kosten für Dich zu tragen hat, allerdings ist es in Deinem Fall nicht ganz einfach.
Hier hätte "kommunizieren" mit dem AG weitergeholfen.
§96 Abs. 8 sagt eindeutig aus, dass der AG sämtliche enstehenden Kosten, durch Deine Tätigkeit, zu tragen hat.
Hättest Du vorher die Sachlage mit Deinem AG geklärt, wäre es einfacher.
Zudem hättest du dich im SBV I doch gleich informieren können ;)

Gruß

Reisekosten

Heinrich, Tuesday, 01.07.2014, 13:23 (vor 3591 Tagen) @ nikuz

Hallo,

ganz so einfach ist es nicht. Denn es gilt zwar der Grundsatz des SGB IX, aber so auch das BAG auch BR und damit auch SBVn müssen im Betrieb geltende Reisekostenregelungen sofetn es solche gibt beachten. Wenn es hier also eine gibt, welche besagt, dass Firmenfahrzeuge zu nutzen sind, MUSS dieses grundsätzlich beachtetbwerden. Es sei man vereinbart VORHER etwas anderes.

Reisekosten

Heinrich, Tuesday, 01.07.2014, 16:28 (vor 3591 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

hier noch das Urteil.
Betriebsratsmitglieder haben nur Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen für Reisen, die zur Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben notwendig sind. Besteht in einem Betrieb eine für die Arbeitnehmer verbindlicheReisekostenregelung, ist sie auch für Dienstreisen von Betriebsratsmitgliedern anzuwenden (BAG 23.6.1975 - 1 ABR 104/73). Eine gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebes günstigere oder ungünstigere Regelung verstieße gegen das Gleichbehandlungsgebot (§ 78 Satz 2 BetrVG).
Quelle.

Gilt analog für die Regelungen für SBV im SGB IX.

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