Merkzeichen "G" (Fragen zu einer Behinderung)

fiscwo, Wednesday, 16.11.2005, 13:04 (vor 6749 Tagen)

Das Versorgungsamt hat mir weiterhin nach Klage einen GdB von 50 und das Merkzeichen "G" zuerkannt.
In dem Bescheid steht:
Ausweisart: Es steht Ihnen ein Ausweis zu, der nicht zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr berechtigt.
Ist diese Einschränkung überhaupt rechtlich zulässig> Hat die Zuerkennung des Merkzeichens "G" nicht die unentgeltliche Beförderung zur Folge>
Ich bin dann doch etwas verwirrt!
Wer kann mich aufklären>

Merkzeichen "G"

Biggi0001, Thursday, 17.11.2005, 22:48 (vor 6748 Tagen) @ fiscwo

Hallo Fiscwo,

wenn ich nicht völlig falsch informiert bin, ist mit dem Merkzeichen "G" die unentgeltliche Beförderung (mit Eigenanteil) verbunden. Im SGB wird nicht auf die Höhe des GdB als "Bedingung" eingegangen - dort steht nur "Schwerbehinderte".

Hast Du mal das Versorgungsamt gefragt, warum das verwehrt wird> Sollte man dort auf die "nur" 50 abfahren, melde Dich nochmals. Es sei denn, jemand anderes hier weiß warum... :-D

LG, Biggi0001

Merkzeichen "G"

Wolfgang Fischer, Friday, 18.11.2005, 00:12 (vor 6748 Tagen) @ Biggi0001

Hallo Biggi0001 und andere!
Eigentlich soll man ja gegen Bescheide, mit denen man nicht einverstanden ist, Widerspruch u.ä. einlegen. Nachdem ich aber Literatur studiert und andere Menschen gefragt habe, habe ich meine Bedenken beiseite gestellt und den zuständigen Bearbeiter des Versorgungsamtes angerufen, um seine Rechtsquellen zu erfragen.
Es war ein ganz simpler Schreibfehler! Wer hätte das vermutet>! Er hat mir umgehend einen neuen Bescheid gegen Rückgabe des "alten" zugesagt. Bin gespannt!
Danke für Eure Hilfe!

Merkzeichen "G"

Biggi0001, Friday, 18.11.2005, 22:48 (vor 6747 Tagen) @ Wolfgang Fischer

*lach* - siehste! Ist doch schön mal zu hören, daß sich manche Dinge auch gaaanz einfach lösen lassen.

Alles Gute wünscht Dir Biggi0001

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