Merkzeichen "G" (Fragen zu einer Behinderung)
Das Versorgungsamt hat mir weiterhin nach Klage einen GdB von 50 und das Merkzeichen "G" zuerkannt.
In dem Bescheid steht:
Ausweisart: Es steht Ihnen ein Ausweis zu, der nicht zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr berechtigt.
Ist diese Einschränkung überhaupt rechtlich zulässig> Hat die Zuerkennung des Merkzeichens "G" nicht die unentgeltliche Beförderung zur Folge>
Ich bin dann doch etwas verwirrt!
Wer kann mich aufklären>