Einschränkung auf bestimmten Arbeitsplatz (Gleichstellung)

Ipsen, Schleswig-Holstein, Monday, 14.07.2014, 09:19 (vor 3581 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
hallo liebe Weltmeister :-D

habe heute grade einen Bescheid der BA vorgelegt bekommen.
Dort heißt es:

"...werden Sie ... einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt..."

UND

"Der bisherige Arbeitsplatz bei der Firma ... in ... ist jedoch nicht geeignet. Diese Gleichstellung erstreckt sich daher nicht auf diesen Arbeitsplatz."

Hat mensch sowas schon mal gesehen/gehört/gelesen>
Ist so eine Einschränkung überhaupt zulässig>
Soll meine Kollegin Widerspruch einlegen>

Für Tipps bin ich dankbar!

Viele Grüße
Kai-Reiner

Einschränkung auf bestimmten Arbeitsplatz

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 14.07.2014, 09:35 (vor 3581 Tagen) @ Ipsen

Hallo,

die Einschränkung der Gleichstellung auf bestimmte Arbeitsplätze ist seit Längerem unzulässig.
Da hat sich die AA selber "ins Knie geschossen", denn wenn der derzeitige Arbeitsplatz nicht geeignet ist (auch nicht durch Maßnahmen iSd § 81 Abs. 4 oder 5 SGB IX), hätte sie die GS eigentlich nicht aussprechen dürfen.
Da sie aber nunmal die GS ausgesprochen hat, ist die Beschränkung rechtswidrig und der betroffene AN sollte gegen die GS einen Teilwiderspruch einlegen, soweit es die Beschränkung betrifft.
» Viele Grüße
» Kai-Reiner

--
&Tschüß

Wolfgang

Einschränkung auf bestimmten Arbeitsplatz

Ipsen, Schleswig-Holstein, Monday, 14.07.2014, 10:09 (vor 3581 Tagen) @ albarracin

Hi Wolfgang,
werde ich mal so weitergeben.
Vielen Dank für Deine Info und
schönen Tach noch!
Ook tschüß
Kai-Reiner

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