Gewährung einer finanziellen Hilfe (Antragstellung / Widerspruch)

Knappe, NRW, Monday, 14.07.2014, 10:29 (vor 3584 Tagen)

Hallo

Für eine MAin stellte ich bei der „Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf“ den Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe.
Die MAin soll eine Laptop bekommen und so Heimarbeit durchzuführen.
Der Antrag wurde Korrekt ausgefüllt und alle nötigen Rest Unterlagen bei gefügt.

Die MAin der Fachstelle nahm nach Eingang der Unterlagen Kontakt zu der schwerbehinderten MAin (GdB 60 %) auf und wollte von Ihr noch die Diagnose der Krankheit haben.

Meine Fragen:

1) Muss die MAin die Diagnose mitteilen>

2) Warum ist auf dem Antragsformular des Integrationsamt nicht schon danach gefragt worden>


Grüße Knappe

Gewährung einer finanziellen Hilfe

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 14.07.2014, 11:59 (vor 3584 Tagen) @ Knappe

Hallo Knappe,

» Meine Fragen:
»
» 1) Muss die MAin die Diagnose mitteilen>
NEIN!
Ein Gutachten über die behinderungsbedingte Notwendigkeit reicht hier aus.
In vielen Betrieben wird dies nochmals vom Betriebsarzt bestätigt.

» 2) Warum ist auf dem Antragsformular des Integrationsamt nicht schon danach
» gefragt worden>
Weil die "Diagnose" zur Bearbeitung bzw. Bewilligung nicht relevant ist.
Im Rahmen des Datenschutzes sollen eben nur Dinge abgefragt werden, die unbedingt notwendig sind.
Und die Auwirkung der Behinderung am Arbeitsplatz ist das ausschlaggebende Argument.

Frag doch die Fachstelle nach der juristischen Begründung.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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