Integrationsteam (BEM)

Ulli SBV, Tuesday, 15.07.2014, 14:03 (vor 3582 Tagen)

Hallo zusammen,

wir schreiben gerade eine neue DV BEM und sind dabei über folgende Frage gestolpert:

Darf der Betroffene das komplette BEM Team austauschen> Oder muss wenigstens der Vertreter von arbeitgeberseite bestehen bleiben>

Der Betroffene kann ja jederzeit Leute ausschließen und andere Vertrauenspersonen dazu holen. Wir haben ein festes BEM Team bei uns und haben uns eben gefragt,ob wir alle ausgetauscht werden können.

VG

Integrationsteam

Ola, Berlin, Thursday, 17.07.2014, 09:35 (vor 3580 Tagen) @ Ulli SBV

» Hallo zusammen,
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» wir schreiben gerade eine neue DV BEM und sind dabei über folgende Frage
» gestolpert:
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» Darf der Betroffene das komplette BEM Team austauschen> Oder muss
» wenigstens der Vertreter von arbeitgeberseite bestehen bleiben>
»
» Der Betroffene kann ja jederzeit Leute ausschließen und andere
» Vertrauenspersonen dazu holen. Wir haben ein festes BEM Team bei uns und
» haben uns eben gefragt,ob wir alle ausgetauscht werden können.
»
» VG

Hallo Ulli!
Also rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass der Betroffene alle Mitglieder austauschen lassen kann, außer den Arbeitgebervertreter. Der ist ja als Verwaltungspensum vom Arbeitgeber hoffentlich nach dem § 98 SGB IX ausgewählt und zugeteilt worden. Da der auch der Einzige ist, der in den innerbetrieblichen Ablauf auf Arbeitgeberseite eingebunden ist, kann der glaube ich nicht ausgetauscht werden. Wenn er einen Vertreter hat, könnte der ja an dem BEM-Team teilnehmen. Man sollte als SBV auch darauf drängen, dass man ein Mitspracherecht im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit bei Auswahl des Arbeitgebervertreters hat um solche Schwierigkeiten, wie Du sie nun hast zumindest bei dieser Besetzung zu verhindern. Wenns denn kein Schwerbehinderter ist, dann doch wenigstens einer, der soziale Kompetenz hat oder selbst Bezug zu Schwerbehinderten hat. Ich würde dem betroffenen Kollegen auch klar machen, dass der Austausch des gesamten BEM- Teams für ihn auch negativ sein kann, weil die dann neu zusammenkommenden Personen zwar ihm gegenüber eventuell unvoreingenommener sind, aber eben auch vielleicht nicht als Team zusammenarbeiten können und die schon erarbeiteten positiven allgemeinen Ziele (Was will ich als Betreib/ Gremium grundsätzlich mit dem BEM-Team für meine Mitarbeiter erreichen) verloren gehen. Will derjenige das> LG Ola

Integrationsteam

Ulli SBV, Thursday, 17.07.2014, 10:09 (vor 3580 Tagen) @ Ola

Hallo Ola,

mein bauchgefühl hat das gleiche gesagt. Noch haben wir das Problem nicht, wir als Integrationsteam haben uns selbst diese Frage gestellt, falls es mal zu solch einer Kontellation kommt. :-)

Integrationsteam

Hotte, Stuttgart, Thursday, 17.07.2014, 12:54 (vor 3580 Tagen) @ Ulli SBV

Hallo Ulli,

» Hallo zusammen,
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» wir schreiben gerade eine neue DV BEM und sind dabei über folgende Frage
» gestolpert:
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» Darf der Betroffene das komplette BEM Team austauschen> Oder muss
» wenigstens der Vertreter von arbeitgeberseite bestehen bleiben>
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Nein. Der betroffende kann die Teilnahme eines BR und/oder der SBV, falls schwerbehindert, beim Gespräch ablehnen. Er kann aber nicht den Arbeitgebervertreter ablehnen. Im Extremfall führt er dann das BEM Gespräch mit dem AGvertreter alleine.
Allerdings kann/muss der AG gemäß § 84(1) SGB IX auf jeden Fall den BR über den Fall informieren. Das kann der Betroffende nicht verhindern
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Integrationsteam

ciralifan, Friday, 18.07.2014, 07:13 (vor 3579 Tagen) @ Hotte

Hallo,
hierzu hätte ich die Frage, kann der betroffene Schwerbehinderte auch den Wunsch äussern, dass statt der örtlichen SBV eine SBV aus einem anderen (Konzern- ) Betrieb statt dessen teilnimmt >

Integrationsteam

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 18.07.2014, 09:10 (vor 3579 Tagen) @ ciralifan

» Hallo,
» hierzu hätte ich die Frage, kann der betroffene Schwerbehinderte auch den
» Wunsch äussern, dass statt der örtlichen SBV eine SBV aus einem anderen
» (Konzern- ) Betrieb statt dessen teilnimmt >
Den Wunsch kann sie immer äußern.
Der AG muss es nur zulassen wenn die BV den Passus enthält, dass "Aussenstehende" am Gespräch teilnehmen können.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Integrationsteam

Hotte, Stuttgart, Friday, 18.07.2014, 10:11 (vor 3579 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» » Hallo,
» » hierzu hätte ich die Frage, kann der betroffene Schwerbehinderte auch
» den
» » Wunsch äussern, dass statt der örtlichen SBV eine SBV aus einem anderen
» » (Konzern- ) Betrieb statt dessen teilnimmt >
» Den Wunsch kann sie immer äußern.
» Der AG muss es nur zulassen wenn die BV den Passus enthält, dass
» "Aussenstehende" am Gespräch teilnehmen können.

Hallo Hans-Peter,
wäre das aber nicht ein Eingreifen in die Zuständigkeit der örtlichen SBV>
Ich bin der Meinung, das so ein Wunsch grundsätzlich abgelehnt werden muss.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Integrationsteam

Ute, Thüringen bzw. bundesweit, Friday, 18.07.2014, 12:36 (vor 3579 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

die "Fremde SBV" muss ja nicht in der Funktion als SBV am Termin mit dem Integrationsteam teilnehmen, sondern könnte, wenn in der BV vereinbart, als persönliche Vertrauensperson dabei sein. Die Teilnahme der eigenen SBV darf ja immer durch die betroffenen SB´s abgelehnt werden.

Viele Grüße

Ute

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