Abordnung (Allgemeines)

xmicha, Trier, Thursday, 24.11.2005, 16:04 (vor 6735 Tagen)

Hallo liebe SBV'ler,
ich habe weiter unten im Thread ([link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=1652] Beitrag vom 25.10.[/link]) unter dem Betreff "abordnung" schon einmal mein Problem beschrieben. Nun bin ich aber nicht wirklich weiter, weil jetzt von der Dienststelle behauptet wird ich sei der jenige der hier irgendwen beschuldigt.... Ich habe nochmals erklärt ich hätte ein Mandat von meinem schweb.Kollegen bekommen und ihn vor der Dienststellenleitung vertreten. Deswegen könne es nicht sein das ich dafür abgeordnet werde. Nun heißt es: Es gibt hier kein schriftliches Mandat und somit ist die Sache für die Dienststllenleitung klar. Um den Konflikt mit mir und dem Kollegen zu "entschärfen" soll ich bis Ende Januar abgeordnet werden.
Brauche ich eigentlich einen schriftlichen Auftrag um jemand vor der Dienststelle zu vertreten>
Gruß Micha

Abordnung

hackenberger, Thursday, 24.11.2005, 18:33 (vor 6735 Tagen) @ xmicha

Hallo Micha,

nein! Du/ die SchwbV benötigt kein schriftliches Mandat/Auftrag eines Betroffenen. Sie benötigt noch nicht einmal einen Auftrag, sofern sie Unregelmäßigkeiten/Themen erkennt welche in ihren Aufgabenbereich gem SGB IX fallen kann und sollte sie tätig werden. Es macht aber eigentlich immer Sinn den Betroffen zu fragen und über die beabsichtigten Maßnahmen zu informieren.

Hier bist Du ja aber selbst Betroffener. Was sagt/unternimmt den die Stufenvertretung Bezirks-/Hauptschwerbehindertenvertretung in dieser Sache> Ggf. hat die SchwbV sofern zwischen AG und SchwbV rechtlich unterschiedliche Auffassungen bestehen Anspruch auf entsprechende Rechtsberatung durch einen Fachanwalt. Die Kosten hätte dann der AG zu tragen.

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xmicha, Trier, Saturday, 26.11.2005, 17:38 (vor 6733 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
danke für deine Antworten.

» nein! Du/ die SchwbV benötigt kein schriftliches Mandat/Auftrag eines
» Betroffenen. Sie benötigt noch nicht einmal einen Auftrag, sofern sie
» Unregelmäßigkeiten/Themen erkennt welche in ihren Aufgabenbereich gem SGB
» IX fallen kann und sollte sie tätig werden. Es macht aber eigentlich immer
» Sinn den Betroffen zu fragen und über die beabsichtigten Maßnahmen zu
» informieren.
Ich habe mir mittlerweile das Mandat (nachträglich)schriftlich bescheinigen lassen (Man weiß ja nie ob ich es evtl. doch mal brauche.).

» Hier bist Du ja aber selbst Betroffener. Was sagt/unternimmt den die
» Stufenvertretung Bezirks-/Hauptschwerbehindertenvertretung in dieser
» Sache>
Die hat von dieser Sache noch gar keine Kenntnis. Ich muss erst mal rausfinden wer oder wo diese überhaupt ist. Werd ich aber gleich am Montag machen.
Gruß Micha

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