Fragen des AG an den Amtsarzt/ Betriebsarzt (Kündigung)

Ola, Berlin, Thursday, 21.08.2014, 09:34 (vor 3544 Tagen)

Hallo Ihr Leiben!
Ich bin immer noch bei meinem außerorderntlichen Kündigungsverfahren. Der PR, die Frauenvertreterin, das Integrationsamt und ich haben nun die angestrebte außerordentliche Kündigung (noch nicht augesprochen) abwenden können, indem wir alle gesagt haben, dass das vier Jahre alte Gutachten als Kündigungsgrund zu alt ist. Es soll nun neu begutachtet werden und dann ggf. (wenn weiter Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird) auf Grundlage dieses Gutachtens die Kündigung ausgesprochen werden, wenn nicht soll ein Arbeitsversuch mit leidensgrechter Ausstattung und eine Reduzierung der Arbeitszeit erfolgen (Vertragsänderung, keine Telzeitvereinbarung).

Nun hat der AG einen Antrag und Fragekatalog vorgelegt, der schon so wertend ist, dass auch gleich hätte dastehen können: Bitte lieber Gutachter bescheinige mir doch nochmal aktuell, dass der AN arbeitsunfähig ist! Kennt jemand von Euch eine grundsätzliche Richtlinie, wie so ein Antrag auf Begutachtung auszusehen hat?
Ich bin mir fast sicher, dass ich sowas auch schon mal gelesen habe, weiss aber nicht mehr wo.
Es soll u.a. die Frage gestellt werden, was dem AN aufzugeben ist, damit er sich gesund erhält. Ich bin der Meinung, dass das nicht geht. Abgesehen davon steht doch sowas im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, dass der AN seine arbeitsfreie Zeit dazu nutzen soll, alles zu tun um seine Arbeitskraft für den AG zu erhalten. Da liege ich doch richtig, oder? Habt Ihr da vielleicht auch eine Textstelle/ Urteil? Ich weiss auch nciht so recht, woher die die Frage nehmen, denn der AN hat keinen Einblick dahingehend gegeben, dass seine Lebensweise seiner Arbeitsleistung schadet, er ist eben krank geworden, wegen kaputter innerer Organe (nicht Gesoffen oder geraucht wie ein Schlot)
Wäre dankbar für Eure schnelle Hilfe
LG Ola

Fragen des AG an den Amtsarzt/ Betriebsarzt

Ola, Berlin, Thursday, 28.08.2014, 14:09 (vor 3537 Tagen) @ Monica99

Liebe Monica99!
Du hast mir mit dem Link echt geholfen. Zumindest weiss ich jetzt, was ich der Kollegin sagen muss wie sie sich beim Betriebsarzt verhalten soll und was sie auf seine Fragen antworten sollte. Ich fand die gestellten Fragen des AGs eben sehr verfänglich und scheinbar hatte ich recht damit.
Dankeschön
Ola

Fragen des AG an den Amtsarzt/ Betriebsarzt

Monica99, Friday, 29.08.2014, 08:59 (vor 3536 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

eine außerordentliche Kündigung ist aber eben keine Fristlose, denn hier gibt es im Gegensatz zur Fristlosen ja zu beachtende Kündigungsfristen.

Außer­or­dent­li­che Kündi­gun­gen sind da­her in vie­len, kei­nes­wegs aber in al­len Fällen zu­gleich auch frist­lo­se Kündi­gun­gen. Ei­ne außer­or­dent­li­che, da­bei aber nicht frist­lo­se Kündi­gung liegt zum Bei­spiel dann vor, wenn der Ar­beit­ge­ber aus be­trieb­li­chen Gründen ei­nen Mit­ar­bei­ter kündigt, der auf­grund ta­rif­li­cher oder ge­setz­li­cher Vor­schrif­ten unkünd­bar ist; bei ei­ner sol­chen außer­or­dent­li­chen be­triebs­be­ding­ten Kündi­gung ist die ("hy­po­the­ti­sche") Kündi­gungs­frist ein­zu­hal­ten, die der Ar­beit­ge­ber ein­hal­ten müßte, wenn kei­ne Unkünd­bar­keit ge­ge­ben wäre. Man spricht in sol­chen Fällen von ei­ner außer­or­dent­li­chen Kündi­gung mit Aus­lauf­frist.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html

--
mfg Monica

Fragen des AG an den Amtsarzt/ Betriebsarzt

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 29.08.2014, 11:20 (vor 3536 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica,

von fristlos war aber weder hier noch im anderen Thread zu dem Fall die Rede.

Bereits bei ersten Posting war lediglich die Rede von außerordentlicher Kündigung einer ordentlich unkündbaren AN. Und das geht nun mal auch Krankheitsbedingt, wenn es mit "sozialer Auslauffrist" ist.

--
&Tschüß

Wolfgang

Freie Arztwahl, Arztgeheimnis

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 28.08.2014, 14:54 (vor 3537 Tagen) @ Ola

Hallo,

abgesehen davon, daß Betriebsärzte gem. § 8 Abs. 1 Satz 3 der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen
http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__8.html
Sofern der AG vom Betriebsarzt Angaben zu Empfehlungen verlangt, die den privaten Bereich der AN betreffen, sehe ich das von der ärztlichen Schweigepflicht erfasst.
gilt auch bei Betriebsärzten die freie Arztwahl, wenn kein Vertrauensverhältnis besteht:
http://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQs/DE/Arbeitssicherheit_und_Gesundheitsschutz/Grundlagen-Forschung/Arbeitsmedizin/Wahlmoeglichkeit-Betriebsarzt.html

Im Übrigen stellt sich mir die Frage, warum derartige Verfahren nicht in einer Integrationsvereinbarung geregelt wurden bzw. nicht zumindest ein BEM durchgeführt wird und warum anscheinend nach wie vor IA bzw. IFD nicht hinzugezogen wurden.

Einer Kündigung ohne Integrationsverfahren oder zumindest BEM und ohne frühzeitige Beteiligung des IA kann ein schwerbehinderter AN eigentlich recht gelassen entgegensehen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Freie Arztwahl, Arztgeheimnis

Monica99, Friday, 29.08.2014, 15:31 (vor 3536 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

stimmt, war da irgendwie auf fristlos gekommen.


Doch auch eine außerordentliche mit sozialer Auslauffrist bei wegen Krankheit eines Schwerbehinderten ist außerordentlich schwierig, denn hier kann man den § 81 SGB IX voll ausspielen.zulässtderer leidensgerechert Arbeitsplatz und ggf weniger Stunden. Der § 81 SGB IX verlangt vom AG ja sehr viel betreffend Zumutbarkeit für den AG.

Hier muss man dann nur darauf achten, dass es möglichst außer Zeit keine weiteren Vertragsänderungen gibt. Es besteht hier für den Schwerbehinderten ja einen gesetzlichen Teilzeitanspruch, ggf auch nur vorübergehend bis die Gesundheit Vollzeit wieder zulässt

--
mfg Monica

Freie Arztwahl, Arztgeheimnis

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 29.08.2014, 16:21 (vor 3536 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica,

daß diese Kündigung für den AG schwierig sein könnte, da sind wir uns einig.

Deswegen habe ich ja schon mal die entsprechenden formalen Maßnahmen abgefragt. Da der UP dazu aber schweigt, habe ich aufgrund des Gesamtbildes seiner Posts so langsam den Verdacht, daß er/sie das grundlegende SBV-Handwerkszeug nicht beherrscht.

--
&Tschüß

Wolfgang

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