Nichtbeteiligung der SchwbV (Allgemeines)

otmar, Tuesday, 29.11.2005, 14:31 (vor 6730 Tagen)

Hallo Forum!
Hallo liebe SBV'ler,

ich bin seit einiger Zeit SBV und hab es verdammt schwer daher benötige ich dringend Rat.

1. Ich kämpfe schon seit einiger Zeit damit, zu jeder BTR-Sitzung schriftlich und im Voraus eingeladen zu werden, wegen der Planung. Gängige Praxis z.Zt. : Der BTR ruft mich kurz vorher an oder sagt mir am Vortag irgendwo auf dem Gang "Morgen um ......Uhr machen wir was du kommst doch oder>" Und meine Einladung finde ich im BTR-Zimmer an dem Platz wo ich immer sitze. Wenn ich nicht erreichbar bin, wird mein Stellvertreter nicht eingeladen. (Persönliche Antipathien) Mehrere Beschwerden meinerseits haben das nicht geändert. Man entschuldigt sich mit: "Habe ich/wir vergessen." Soviel zu guter Zusammenarbeit! Einzelne BTR's hab ich nicht auf meine Seite ziehen können. Versuche dahingehend wurden mit "Vertrauensbruch" bezeichnet.


2. Der AG hat während meiner Abwesenheit (Seminar) eine Betriebsversammlung einberufen, und verkündete dort, dass man demnächst mit dem BTR über einen Sozialplan, Interessenausgleich (inoffiziell geht man von ca. 20 Kündigungen aus) und Weihnachtgeldkürzungen verhandeln will. Zu diesen Verhandlungen sind von der GL eingeladen (nur mündliche Absprachen) der BTR und ein Vertreter der Gewerkschaft. Mir liegen zur Zeit keine Informationen darüber vor, ob und inwieweit behinderte Menschen im Betrieb davon betroffen sind. Es ist alles auch sehr Kurzfristig für mich. Eine Anfrage beim BTR vor beginn der Verhandlungen ob ich zu den Verhandlungen geladen sei, verneinte dieser mit dem Hinweis dass die GL geladen hat und auch bestimmt wer daran teilnimmt. Zu einer Verhandlung zu der ich nicht geladen wäre, bei der hätte ich nichts verloren. Bei der GL kam ich nicht durch. Der BTR machte den Vorschlag zu Beginn der Verhandlung die GL zu fragen, ob belange der SBV Gegenstand der Verhandlung sein könnten, und ob die SBV dazu eingeladen werden soll. Ich gehe zwar davon aus, dass auch schwerbehinderte Kollegen betroffen sind, aber das erfahre ich wahrscheinlich erst kurz vor oder nach dem Abschluss der Verhandlungen. Die Verhandlungen sind schon im vollem Gange. Einige BTR-Mitglieder vertreten zudem die Meinung mich vieleicht nur zu dem Zeitpunkt hinzuzuziehen, wenn es um Angelegenheiten der SBV geht. Danach könne ich ja die Sitzung verlassen, denn das Restliche ginge mich nichts an "Dafür ist der BTR zuständig".

Meine Fragen
Zu 1. Außer diplomatischen Bemühungen (hab ich reichlich hinter mir) was kann ich tun>
Kann mir der Vorwurf "Die SBV nimmt wiederholt nicht an Sitzungen des BTR teil." gemacht werden> Es gibt eine Anwesenheitsliste aber keine Einladungsnachweise.

Zu 2. Hab ich ein Recht an den gesammten Verhandlungen teilzunehmen>
Wenn ja wie kann ich das Durchsetzen>
Was muss ich tun wenn ich in dieser Angelegenheit einen Anwalt oder Sachverständigen benötige>


Liebe Grüße Otmar

Nichtbeteiligung der SchwbV

hackenberger, Tuesday, 29.11.2005, 15:18 (vor 6730 Tagen) @ otmar

Hallo Otmar,

mit dem Teilnahmerecht an den Verhandlungen zum Interessensausgleich und Sozialplan sehe ich gewisse Schwierigkeiten. Man könnte es ggf. nur über den Umweg § 95 SGB IX erreichen (Überzeugung). Der AG hat die SchwbV im Vorfeld (also zu einem Zeitpunkt an dem die Einflussnahme noch möglich ist) aller personellen Maßnahmen zu beteiligen und ihr alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Sofern er also die SchwbV nicht zu den Verhandlungen einlädt, kommen diese ganz gewaltig ins stocken beim Ablauf. ;-)

Hast Du die Zeitschrift "Behindertenrecht - vom Boorberg Verlag"> Solltest Du haben, hast hierzu auch einen Rechtsanspruch gem. SGB IX. Im letzten Heft war ein sehr guter Beitrag zu Thema § 95 SGB IX.

(wenn Du eine Emailadresse einstellst könnte ich Dir helfen)

Wenn die "vernünftige Art" offenbar nicht weiterhilft, würde ich dem AG und dem Br mitteilen, dass ich auf Grund verschiedenen Dinge (sowohl bei AG wie BR) nun fachanwaltliche Beratung gem. SGB IX in Anspruch nehmen müsstest um mit diesem abzuklären wie weiter zu verfahren ist bzw. was hier zu veranlassen ist.

Sollte nicht sofort von beiden Seiten entsprechende positives Einlenken kommt, aber auch diese Anwaltliche Unterstützung/Beartung in Anspruch nehmen. Hier sollte ein Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht in Anspruch genommen werden. Einen entsprechenden guten Anwalt kann man u.a. auch vom VdK empfohlen bekommen.

Nichtbeteiligung der SchwbV

hackenberger, Tuesday, 29.11.2005, 16:49 (vor 6730 Tagen) @ otmar

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Bernhard

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