Präventionsverfahren (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo zusammen,
Ich bin SBV in einem Standort der Firma, inMünchen. Es gibt einen GSBV, in Lübbeck. Jetzt wird es Präventionsverfahren in meiner eigenen Sache beim Integrationsamt geben. Mein AG verweigert die Teilnahme des GSBV mit der Begründung, dass es meinerseits kein Anspruch auf die Teilnahme des GSBV gibt. Wenn ich einen SBV-Vertreter beim Verfahren dabei haben will, muss das mein SBV-Vertreter vor Ort machen.
Gibt es für mich einen Anspruch darauf, den nächst "höheren" in der Hierachie zu beauftragen?
Vielen Dank und viele Grüße.
Thomas Borowsky