Freistellung bei 160 SBM? (Freistellung)

jp, Bayern, Friday, 12.09.2014, 22:10 (vor 3521 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Freistellung. Wir haben im Werk ca. 160 SBM. Die Quote wird nicht erfüllt. Bis 2014 war ich SBV und im BR. Jetzt war mein Hauptabteilungsleiter der Meinung da ich ja nicht mehr im BR bin, könnte ich den einen oder anderen Tag in der Abteilung arbeiten.
Ich bin der Meinung mit 160 SBM im Werk, zusätzlich bin ich stellv. G-SBV (beide Werke ca. 500 SBM), wir haben auch eine BV zu BEM und somit auch etliche BEM-Verfahren und außerdem organisiere ich mit Zustimmung des Personalleiters monatliche Rentenberatungstermine im Werk, arbeite bei einigen Projekten mit und bin somit eher am Limit wenn nicht überlastet.

Ich habe dem Hauptabteilungsleiter auch die Berechnungen des ÖD und wie sie in anderen größeren Unternehmen praktiziert wird vorgelegt. Dies alles interessiert ihn nicht. Er sieht nur, dass die 200 SBM nicht erreicht sind und da Kapazitäten für die Abteilung frei sind.

Als erstes frage ich mich ob mein Hauptabteilungsleiter der richtige Ansprechpartner ist. Spreche ich besser mit dem Personalleiter oder dem Arbeitsdirektor?
Als zweites stellt sich mir die Frage wie ich sinnvoll und taktisch vorgehe?
 Macht es Sinn eine Rechtsberatung einzufordern? (Ich denke die würde mir in diesem Falle zustehen)
 Macht es Sinn einen Antrag nach § 27 SchwbAV (Minderleistungsausgleich zu stellen?
 Macht es Sinn die Arbeitszeit von 40 h auf z.B. 35 Wochenstunden zu reduzieren?
 Macht es Sinn an die soziale Verantwortung des Unternehmens und die Fürsorgepflicht und Erfüllung der Quote zu appellieren?

 Sogar der Arbeitgeberpräsident will eine starke SBV. Das BMAS, die Behindertenbeauftragte, die im Bundestag vertretenen Parteien wollen eine starke SBV. Der DGB hat einen klaren Forderungskatalog aufgestellt wo die SBV gestärkt werden soll, z.B. auch bei der Hinzuziehung und der Freistellung.

Wer kann mich hilfreich unterstützen?

Vielen Dank schon mal
jp

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jp

Freistellung bei 160 SBM?

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 14.09.2014, 10:27 (vor 3519 Tagen) @ jp

Hallo,

SBV-Arbeit wird nach tatsächlichem Aufwand gerechnet. Die gesetzliche Freistellungsregelung definiert (wie auch im BetrVG) lediglich einen Schwellenwert, ab dem der Aufwand nicht mehr nachgewiesen werden muß.

Bei professioneller Arbeit kann bei 160 sbM tatsächlich faktisch eine 100%-Beanspruchung entstehen, vor allem, wenn noch ein weiteres Aufgabenfeld dazukommt.

Auch bei mir gab es ab 150 sbM - verbunden mit einem BR-Mandat - eine Vereinbarung mit dem AG, daß der Aufwand zu einer faktischen Freistellung ("ohne Anerkenntnis einer Rechtsverpflichtung") führt. Und dabei gab es genug Arbeit für die ständige Heranziehung meiner Stellvertreterin.

So was klärt man aber nicht mit irgendwelchen subalternen Führungskräften, sondern direkt mit den Hauptverantwortlichen. Und wenn es einen Arbeitsdirektor gibt, ist das zuerst mal der richtige Ansprechpartner.
Taktisch vorteilhaft wäre es bei diesem Vorgehen, den Beauftragten des AG iSd § 98 SGB IX vorher überzeugt und "mit ins Boot geholt" zu haben.

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&Tschüß

Wolfgang

Freistellung bei 160 SBM?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 14.09.2014, 17:30 (vor 3519 Tagen) @ jp

Hallo jp

Als zweites stellt sich mir die Frage wie ich sinnvoll und taktisch vorgehe?

In dem du dich erst mal schlau machst. Die folgenden Fragen zeigen mir, dass dein Wissen zum SGB IX noch einige Lücken hat.

 Macht es Sinn eine Rechtsberatung einzufordern? (Ich denke die würde mir in diesem Falle zustehen)

Wolfgang hat zum Thema Freistellung das notwendige bereits geschrieben. Ein RA hilft hier nur bedingt weiter.

 Macht es Sinn einen Antrag nach § 27 SchwbAV (Minderleistungsausgleich zu stellen?

Willst du die Frage nicht lieber zurück ziehen?

 Macht es Sinn die Arbeitszeit von 40 h auf z.B. 35 Wochenstunden zu reduzieren?

Für den AG ja, denn er muss 5 Std. Weniger bezahlen. Für die Koll und für dich weniger.

 Macht es Sinn an die soziale Verantwortung des Unternehmens und die Fürsorgepflicht und Erfüllung der Quote zu appellieren?

Immer. Hat aber wenig mit deiner Freistellung zu tun.

 Wer kann mich hilfreich unterstützen?

  • Schau unter A-Z unter Freistellung - da findet sich einiges.
  • Das Forum unterstütz auf Fragen im Regelfall auch.
  • Eine gute Ausbildung als SBV bei einigen guten Seminaren hilft.
  • Ein guter Kommentar ( schau unter A-Z bei Lektüre)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Freistellung bei 160 SBM?

Monica99, Sunday, 14.09.2014, 18:25 (vor 3519 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

einen Anspruch auf Minderleistungsausgleich gibt es NICHT weil man Mandatsarbeit oder Mandatszeiten wahrnimmt. Also nicht für diese Zeiten. Der AG. MUSS für alle Mandatskosten aufkommen. Keine Mittel aus der SchwbAV hier.

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mfg Monica

Freistellung bei 160 SBM?

jp, Bayern, Monday, 15.09.2014, 22:02 (vor 3518 Tagen) @ Monica99

Hallo zusammen,
recht vielen Dank für Eure Beiträge.

Ich denke auch, dass der Arbeitsdirektor der richtige Ansprechpartner sein wird. Dieser wird es vermutlich seinen Rechtfuzzys zur Überprüfung geben.

Der Beauftragte des Arbeitgebers sieht bisher nicht die Notwendigkeit einer Freistellung.

>>> Wolfgang hat zum Thema Freistellung das notwendige bereits geschrieben. Ein RA hilft hier nur bedingt weiter.<<<
 Aber dieser Meinung kann sich der Arbeitgeber bisher leider nicht anschließen!

>>> Macht es Sinn einen Antrag nach § 27 SchwbAV (Minderleistungsausgleich zu stellen?
 Dies war die Idee einer Person vom ifd um dem Arbeitgeber ein Signal zu setzen und er vom Integrationsamt erklärt bekommt dass dies ein Vollzeitjob ist.

>>> Macht es Sinn die Arbeitszeit von 40 h auf z.B. 35 Wochenstunden zu reduzieren?
 Mit 35 Stunden sollte ich aus der Schusslinie sein und der Stelli müsste mehr Hinzugezogen werden!

A-Z Freistellung ist mir bekannt und als Kommentar habe ich Dau – Düwell – Joussen vom Nomos Verlag. Sowohl in A-Z Freistellung als auch im Düwell stehen die Überschlagsrechnungen wie sie in größeren Betrieben praktiziert wird. (Grundzeit ca. 6 Stunden + 13 Min. * Anzahl der SBM)

>>> Das Forum unterstütz auf Fragen im Regelfall auch.
Deshalb habe ich mich ja ans Forum gewandt!

Grüße jp

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jp

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