Arbeitsassistenz für SBV, die selbst schwerbehindert ist (Allgemeines)

Deafsaxonia, München (Bayern), Saturday, 03.12.2005, 12:55 (vor 6726 Tagen)

Wer finanziert die Arbeitsassistenz für die SBV, die selbst schwerbehindert ist> Das Integrationsamt oder der Arbeitgeber>

Z.B. Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose SBV, Vorlesungskräfte für blinde SBV>

Ich bin vor kurzem zur SBV gewählt worden und bin selbst gehörlos. In meiner Stadt gibt es noch zwei mir bekannte gehörlose SBV. Sie haben zwar Gebärdensprachdolmetscher in der Rolle als Berufstätige, aber nicht für die Rolle als SBV. Sie werden dadurch in ihrer Arbeit als SBV beeinträchtigt. Das dafür zuständige Integrationsamt hat abgelehnt, die Kosten von Gebärdensprachdolmetschern für gehörlose SBV zu übernehmen. Das kann und will ich nicht hinnehmen. Eine Finanzierung durch den Arbeitgeber wäre mit unzumutbaren Kosten verbunden.

Wie soll ich nun verfahren>

Arbeitsassistenz für SBV, die selbst schwerbehindert ist

hackenberger, Saturday, 03.12.2005, 14:31 (vor 6726 Tagen) @ Deafsaxonia

Hallo,

die Kosten der SchwbV auch z.B. Kosten für/im Zusammenhang mit einer Schwb-Versammlung trägt der AG.

Sofern die VPSchwb auch für die sonstigen Aufgaben außerhalb des Aufgabenfeldes der SchwbV Unterstützung (z.B. Gebärdendolmetscher/ Arbeitsassistenz usw.) bedarf, können hierfür Mittel der Ausgleichabgabe oder anderer Reha-Träger in Anspruch genommen werden.

Am besten ein Gespräch mit dem SB des Intergrationsamtes suchen und mit diesem die Möglichkeiten besprechen.

Viel Spaß im Mandat!!:-)

Arbeitsassistenz für SBV, die selbst schwerbehindert ist

Deafsaxonia, München (Bayern), Saturday, 03.12.2005, 15:21 (vor 6726 Tagen) @ hackenberger

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort und die guten Wünsche für mein neues Mandat.:-) Die kann ich gut gebrauchen.

Auf welchen Paragraphen könnte ich verweisen, dass die vom Integrationsamt finanzierte Arbeitsassistenz, die für die übliche Arbeitstätigkeit benutzt wird (Gebärdensprachdolmetscher, Telefonvermittlung), auch für die Tätigkeit als VpersonSchwb in Anspruch genommen werden kann>

» Am besten ein Gespräch mit dem SB des Intergrationsamtes suchen und mit
» diesem die Möglichkeiten besprechen.

Ich bin noch ganz neu, was bedeutet "SB">

Es scheint ein Problem nur dieses einen Integrationsamtes zu sein :-(
Ich bin aber noch beim Sammeln von Beweisen.
In anderen Bundesländern wäre es nicht so problematisch. Die beiden gehörlosen VpersonSchwb haben es bisher auch nicht geschafft, den GS finanziert zu bekommen.

Außerdem finanziert dieses Integrationsamt Gebärdensprachdolmetscher (GS) für Betriebsversammlungen nicht, wenn ein gehörloser Arbeitnehmer an ihr teilnehmen will (keine gehörlose VpersonSchwb)! In anderen Bundesländern sei es nicht so.

Ich befürchte, dass ich irgendwann doch die Landesbehindertenbeauftragte der Regierung einschalten muss. Deshalb muss ich klug vorgehen. :-|

Noch etwas: Dieses Integrationsamt sei dafür bereit, GS für Schulungen zu finanzieren, wenn sich mindestens zwei gehörlose VpersonSchwb für einen Schulungskurs anmelden. Nun bin ich aber neu und kann nicht warten, bis irgendwann eine weitere gehörlose Person zur VpersonSchwb gewählt wird. Die anderen gehörlosen VpersonSchwb in meinem Einzugsbereich brauchen andere Schulungen als ich.

Vielen Dank im Voraus für Antworten.

Arbeitsassistenz für SBV, die selbst schwerbehindert ist

Katharina, Saturday, 03.12.2005, 15:48 (vor 6726 Tagen) @ Deafsaxonia

SB bedeudet Sachbearbeiter.

Selbstverständlich muß man dir die Teilnahme an notwendigen Schulungen ermöglichen, aber warum solltest du als Betroffene dich um die Deckung der Kosten selbst streiten müssen. Nach SGB IX trägt der AG die Kosten, Punkt. Wenn dieser meint er sei damit überlastet, soll er sich an die zuständigen Stellen und um Zuschüsse bieten. Vielleicht verfügt dein AG ja über eine Rechtsabteilung, die müßten wissen, ob so etwas überhaupt in Frage kommt.

Schau dir an wie geht dein AG mit Menschen mit Behinderung grundsätzlich um, nutzt er alle Möglichkeiten um die Teilhabe dieser Personengruppe auf Dauer sicherzustellen> Ich denke da an betriebliches Wiedereingliederungsmanagement, Prävention, Qualifizierung... oder versucht er z.B. solche Menschen mit Aufhebungsverträgen wegen der Kosten auf ihren besonderen Kündigungsschutz zu verzichten. AG verweisen gern auf die Belastung die durch Mandatstätigkeit entsteht, das darf dich aber erst einmal nicht beeindrucken. Sollte dein AG tatsächlich so belastet sein wird sicher eine Lösung finden. Erst danach würde ich mich an die Behindertenbeauftragte wenden. Wenn es bei euch eine übergeordnete SBV z.B. eine Gesamt- oder Konzernschwerbehindertenvertretung gibt, bitte vorher diese noch um Vermittlung.

Schau welche Schulungen für dich in nächster Zeit in Frage kommen und teile dies dem AG mit Termin und Kosten mit. Notwendige Schulungen kann man dir ja nicht verweigern, ansonsten würde ich da schon eine Behinderung einer SBV sehen.

Eine persönliche Auseinandersetzung mit dem Integrationsamt sehe ich für dich noch nicht als erforderlich, diese haben dir nach SGB IX geantwortet. Vielleicht ist es auch gar nicht so falsch erst einmal deinen Antrittsbesuch beim Integrationsamt zu machen, ich selbst habe dort eigentlich immer alle Unterstützung gefunden die möglich war.

Und schon bist mitten drin im Alltag einer SBV. Ich wünsche dir einen guten Start.

Katharina

Arbeitsassistenz für SBV, die selbst schwerbehindert ist

Deafsaxonia, München (Bayern), Saturday, 03.12.2005, 16:25 (vor 6726 Tagen) @ Katharina

Liebe Katharina,
wunderbar und logisch. :-) Ich werde so vorgehen!
Deafsaxonia

Arbeitsassistenz für SBV, die selbst schwerbehindert ist

traute, Saturday, 03.12.2005, 23:28 (vor 6725 Tagen) @ Deafsaxonia

vieleicht noch ein anderer tipp, der nützlich sein könnte. erkundige dich beim integrationsamt, ob es örtliche arbeitsgemeinschaften gibt. bei uns in schl.holstein sind inzwischen 7 in verschiedenen städten/gebieten vorhanden. wir (ich bin im leitungsteam der AG) bieten regelmäßige treffen mit interessanten themen für SBV an, die vom integrationsamt finanziert werden.
traute

» Liebe Katharina,
» wunderbar und logisch. :-) Ich werde so vorgehen!
» Deafsaxonia

Arbeitsassistenz für SBV, die selbst schwerbehindert ist

hackenberger, Sunday, 04.12.2005, 10:52 (vor 6725 Tagen) @ Katharina

Hallo Katharina,

im Prinzip hast Du recht mit deinen Aussagen. Ich aber bin noch nie ein Freund der "basta, habe fertig Methode, gewesen.

Ich war und bin ein Freund der Methode berede mit dem AG alles in Ruhe, überzeuge ihn und nimm im ruhig aus etwas von der "Arbeit" ab die eigentlich seine wäre.

Dieses ist z.B. auch mit dem Integrationsamt oder anderen Rehaträgern reden/verhandeln über Mittel des Ausgleichsabgabe also Mittel zur behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung usw..

Wenn man so dem AG zeigt, dass er auch einen "Mehrwert" von der SchwbV hat, kommt man immer leichte voran und zum Ziel. Ich praktiziere diese Art nun schon seit 1992 so und habe für meine Schwbs bisher immer nur das Beste erreicht, sogar schon die Herausnahme aus dem Beschäftigtenpool welche von betriebsbedingten Kündigungen betroffen war.

Hallo "Deafsaxonia" die/den §§ für die Mittelbeantragung und auch die Anträge gibt dir der zuständige SB des Integrationsamtes, die helfen (beraten) sogar bei der Antragstellung usw.

Also weiter viel Spaß und Erfolg!:-)

Arbeitsassistenz für SBV, die selbst schwerbehindert ist

Katharina, Sunday, 04.12.2005, 17:32 (vor 6725 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

würde ich im Prinzip auch so machen wie du, aber das macht nicht immer Sinn. Es geht nicht um die "basta, habe fertig Methode", sondern darum, dass sie die Unterstützung erhält die sie braucht.

Sie kann nicht mal schnell irgentwo anrufen ohne entsprechende Unterstützung. In ihrem Fall machen es sich zwei Seiten einfach, der AG gibt ihr zu verstehen, dass er sich zu sehr belastet fühlt und das Integrationsmat lehnt die Kosten mit Hinweis auf die Zuständigkeit des Arbeitgebers ab.

Katharina

Arbeitsassistenz für SBV, die selbst schwerbehindert ist

Deafsaxonia, München (Bayern), Monday, 09.10.2006, 14:05 (vor 6416 Tagen) @ Katharina

Vielen Dank für Eure Antworten. Die Finanzierung konnte geklärt werden, in unserem Bundesland gibt es nun einheitliche Regelungen.

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