Doppelmandat - fehlende Information und Beteiligung (Kündigung)

Ironie, Tuesday, 23.09.2014, 12:19 (vor 3511 Tagen)

Guten Tag,

seit Mai habe ich das Doppelmandat SBV/BR inne.

Nun kam es zu folgender Situation:
Ein Schwerbehinderter, in dessen Bewerbungsrunde
ich eingebunden war, wurde entlassen.

Zuvor hatten zwei Personalgespräche stattgefunden,
an denen jeweils ein BR-Mitglied teilgenommen hatte.
Von diesen beiden Gesprächen habe ich nicht erfahren,
sondern ich wurde nur über die Kündigung informiert.

Insofern habe ich bei der Personalabteilung angemahnt,
dass ich über diese beiden Gespräche informiert und auch
dazu hätte eingeladen werden müssen.

Daraufhin wurde mir von Seiten der Personalabteilung beschieden,
dass ich aufgrund meiner Betriebsratszugehörigkeit weder informiert
noch beteiligt hätte werden müssen, sie begründete dies mit
folgendem Urteil:

LAG München 5 Sa 419/89

Leitsatz:

1. Der Arbeitgeber muß die Schwerbehindertenvertretung nur in
den Angelegenheiten unterrichten und vor der Entscheidung hören,
die sich auf Schwerbehinderte als solche beziehen oder durch
die Schwerbehinderte anders als die sonstigen Arbeitnehmer berührt
werden.

2. Ist der Vertrauensmann der Schwerbehinderten Mitglied des
Betriebsrats, muß er sich die Kenntnis dessen zurechnen lassen,
was er bei der Anhörung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber
erfahren hat.

….

Das Urteil ist auch hier in der Sammlung.

Muss ich dies so hinnehmen?
Eine Langfassung dieses Urteils habe ich bislang noch nicht finden
können.

Wie ist Eure Meinung dazu?

Vielen Dank!

Ironie

Doppelmandat - fehlende Information und Beteiligung

ciralifan, Tuesday, 23.09.2014, 14:07 (vor 3511 Tagen) @ Ironie

Ironie,
konntest du den als BR Mitglied Kenntniss von den Gesprächen bekommen ?
Im Gegensatz zu dem Satz 2 des zittierten Urteiles war ja laut deinem Text nicht das BR Gremium als Ganzes, sondern nur jeweils 1 BR Mitglied bei den Gesprächen dabei.

Doppelmandat - fehlende Information und Beteiligung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 23.09.2014, 16:32 (vor 3511 Tagen) @ Ironie

Nun kam es zu folgender Situation:
Ein Schwerbehinderter, in dessen Bewerbungsrunde
ich eingebunden war, wurde entlassen.

Versteh ich nicht. Bewerberrunde - entlassen???
Wie lange war er denn bei euch?

Zuvor hatten zwei Personalgespräche stattgefunden,
an denen jeweils ein BR-Mitglied teilgenommen hatte.
Von diesen beiden Gesprächen habe ich nicht erfahren,
sondern ich wurde nur über die Kündigung informiert.

Hier liegt bereits der erste Verstoß des AG gemäß § 84(1) SGB IX und § 95 (2) vor!

Insofern habe ich bei der Personalabteilung angemahnt,
dass ich über diese beiden Gespräche informiert und auch
dazu hätte eingeladen werden müssen.

Richtig!

Daraufhin wurde mir von Seiten der Personalabteilung beschieden,
dass ich aufgrund meiner Betriebsratszugehörigkeit weder informiert
noch beteiligt hätte werden müssen, sie begründete dies mit
folgendem Urteil:
LAG München 5 Sa 419/89

Da liegen eure Personaler aber gewaltig daneben.

Dies würde ja den § 95(2) SGB IX komplett aushebeln.

Ich denke, dass hier ein Gang zum RA und dann ggf. zum AGr ansteht.
Was zu tun ist (falls keine Einsicht erfolgt) steht unter dem Stichwort "Beschlussverfahren".

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Doppelmandat - fehlende Information und Beteiligung

andreasb, Thursday, 18.08.2016, 16:19 (vor 2816 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,
muss die SBV denn nicht getrennt angehört werden? also eine eigene Anhörung bekommen?
Grüße
AndreasB

Doppelmandat - fehlende Information und Beteiligung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 18.08.2016, 16:43 (vor 2816 Tagen) @ andreasb

Hallo,

Hallo,

muss die SBV denn nicht getrennt angehört werden? also eine eigene Anhörung bekommen?

Nicht zwingend.
Bekommt die SBV im Doppelmandat als BR-Mitglied Kenntnis von einer personellen Maßnahme, die einen sbM betrifft, muß sie sich dieses Wissen als SBV zurechnen lassen.
Allerdings kann dann die SBV immer noch prüfen, ob diese Information rechtzeitig und vollständig war.

Grüße
AndreasB

--
&Tschüß

Wolfgang

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