allemeine anfrage kündigung (Kündigung)

kamalari, fulda, Saturday, 03.12.2005, 16:23 (vor 6726 Tagen)

hallo,
ich bin in einer grossen zeitarbeitsfirma in ffm beschäftigt.
habe einen unbefristeten vertrag und bin jetzt 6,5 monate bei ihnen beschäftigt.die probezeit ist also abgelaufen.können sie mir jetzt so ohne weiteres kündigen>

allemeine anfrage kündigung

traute, Saturday, 03.12.2005, 23:17 (vor 6726 Tagen) @ kamalari

was heißt "ohne weiteres" für dich> es gibt gesetzliche kündigungsfristen, die einzuhalten sind. bist du schwerbehindert, hast du einen besonderen kündigungsschutz.

» hallo,
» ich bin in einer grossen zeitarbeitsfirma in ffm beschäftigt.
» habe einen unbefristeten vertrag und bin jetzt 6,5 monate bei ihnen
» beschäftigt.die probezeit ist also abgelaufen.können sie mir jetzt so ohne
» weiteres kündigen>

allemeine anfrage kündigung

kamalari, Sunday, 04.12.2005, 09:49 (vor 6725 Tagen) @ traute

ich habe 50%

» was heißt "ohne weiteres" für dich> es gibt gesetzliche kündigungsfristen,
» die einzuhalten sind. bist du schwerbehindert, hast du einen besonderen
» kündigungsschutz.
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» » hallo,
» » ich bin in einer grossen zeitarbeitsfirma in ffm beschäftigt.
» » habe einen unbefristeten vertrag und bin jetzt 6,5 monate bei ihnen
» » beschäftigt.die probezeit ist also abgelaufen.können sie mir jetzt so
» ohne
» » weiteres kündigen>

allemeine anfrage kündigung

Katharina, Sunday, 04.12.2005, 10:59 (vor 6725 Tagen) @ kamalari

Hallo Karsten,

jetzt ist die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen. Für Detailfragen empfehle ich dir, dich an eure Schwerbehindertenvertretung zu wenden. Diese kann im Gespräch dann auf deine ganz persönlichen Fragen eingehen.

Der besondere Kündigungsschutz nach SGB IX bedeudet nicht, dass du jetzt unkündbar geworden wärest.

Katharina

allemeine anfrage kündigung

hackenberger, Sunday, 04.12.2005, 18:36 (vor 6725 Tagen) @ kamalari

Hallo Karsten,

folgende Hinweise:

Ja jeder AG kann ohne weiteres kündigen, die Frage ist dann nur haben die Kündigungen vor dem ArbG Bestand>

Hier ist dann zu prüfen>

Gilt das Kündigungsschutzgesetz> Ist es anzuwenden> Wurde es beachtet> Bestand anderweitiger Kündigungsschutz>

Du siehst, es ist keine Frage die einfach mit JA oder NEIN zu beantworten ist. Ganz wichtig ist die Frage an Dich aber, bist Du Mitglied in einer Gewerkschaft, hast also auf diesem Wege Rechtschutz für den Bereich Arbeitsrecht> Oder hast Du dieses privat versichert>

Denn in der ersten Instanz (also 1.Stufe ArbG) zahlt jeder seine Kosten selbst. Hier sind dann schnell 800,- € -1000,- € zusammen. Es gibt durch aus AG welche dieses in die Überlegungen mit einbeziehen. Sie sagen sich, der traut sich auch z.B. aus diesen Gründen nicht gegen eine Kündigung zu klagen.

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