Weiterleitun der Adressen (Versammlung)

Mofo, Köln, NRW, Wednesday, 01.10.2014, 17:57 (vor 3502 Tagen)

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin die SBV eines großen Betriebes.
Bisher habe ich immer die Namen und Adressen incl. Info ob SB oder GL von der Personalabteilung erhalten. Ich möchte jetzt eine SB-Versammlung machen und meine Informationen mit denen der Personalabteilung vergleichen.
Bisher habe ich sie auch bekommen.
Jetzt heißt es, dass man mir aus Datenschutzrechtlichen Gründen die Adressen und Informationen über die SB nicht bekommen kann...:-(

Ist das richtig????

Von wem soll ich sonst die Informationen bekommen.

Habe im Gesetz nachgelesen, aber nichts genaues darüber gefunden.
Hat jemand Erfahrung damit??

Vielen Dank für Eure Hilfe. Ich muss nämlich die Einladungen zu der Versammlung an die Privatadresse verschicken..

Nochmals danke

Mofo

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Vielen Dank und liebe Grüße
Mofo

Weiterleitun der Adressen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 01.10.2014, 18:33 (vor 3502 Tagen) @ Mofo

...warum gehst du nicht ins Suchfeld?

Es gäbe viele Treffer - z.B. auf der Startseite den 3. Eintrag ;-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Weiterleitun der Adressen

Mofo, Köln, NRW, Wednesday, 01.10.2014, 19:07 (vor 3502 Tagen) @ Mofo

Hallo

leider wird in keinem der Beiträge meine Frage, ob der AG/Perso mir die privaten Adressen zur Verfügung stellen muss, beantwortet..

Schade

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Vielen Dank und liebe Grüße
Mofo

Weiterleitun der Adressen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 01.10.2014, 20:17 (vor 3502 Tagen) @ Mofo

Da du den 3.ten Beitrag wohl nicht findest hier den direkten Text:

Der Arbeitgeber hat:

dem Wahlvorstand eine Liste der beschäftigten Arbeitnehmer mit Familiennam, Vorname, Geburtsdatum und ggf. der Gruppenzugehörigkeit, dem Datum des Eintritts in den Betrieb und die Adressen der wahlberechtigten Arbeitnehmer in geeigneter Weise zur ordnungsgemäßen Durchführung der Briefwahl zur Verfügung zu stellen.

LAG Baden-Württemberg, 30.10.1992 - 1 TaBV 2/92

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Weiterleitun der Adressen

Mofo, Köln, NRW, Wednesday, 01.10.2014, 20:31 (vor 3502 Tagen) @ Mofo

Sorry, für das Durcheinander...

Dass bei einer Wahl der AG dem Wahlvorstand alle Adressen geben muss, ist richtig.

Bei mir geht es aber um eine SB-Versammlung

Ich habe als amtierende SBV die PA gebeten, mir die privaten Adressen aller SB/GL zu geben, damit ich die Einladungen zur Versammlung an die Mitarbeiter nach Hause schicken kann. Ich habe zwar die meisten Adressen, wollte sie aber mit meinen vergleichen, damit die Post richtig zugestellt werden kann.

Dieses wird mir verwehrt mit dem Grund des Datenschutzes.:-D

Ist das nicht eine Behinderung der Aufgaben der SBV und wie kann ich das schwammige Wort "umfassende" Information im Gesetz auf meinen Fall anwenden?

Lieben Dank, bin schon ganz durcheinander, weil ich die Einladungen für die Versammlung Mitte Oktober bald verschicken muss :-(

Mofo

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Vielen Dank und liebe Grüße
Mofo

Weiterleitun der Adressen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 02.10.2014, 12:27 (vor 3501 Tagen) @ Mofo

Sorry, für das Durcheinander...

Nichts passiert :-)

Dass bei einer Wahl der AG dem Wahlvorstand alle Adressen geben muss, ist richtig.

So klar ist dies auch nicht, denn sonst hätte es keinen Rechtsstreit deswegen gegeben.

Bei mir geht es aber um eine SB-Versammlung

Ok - hab ich nun auch kapiert. Hätte ich auch lesen können.

Ich habe als amtierende SBV die PA gebeten, mir die privaten Adressen aller SB/GL zu geben, damit ich die Einladungen zur Versammlung an die Mitarbeiter nach Hause schicken kann. Ich habe zwar die meisten Adressen, wollte sie aber mit meinen vergleichen, damit die Post richtig zugestellt werden kann.

Ganz versthe ich es nicht warum du deine 23 sbM privat anschreiben willst.
Es reicht doch eine Einladung an die dienstliche Adresse. Dazu parallel einen Aushang bzw. die Info ins Intranet. Ggf. kannst du den Koll. noch eine Mail senden.
Kranke bzw. sonstig abwesende kannst du erreichen indem du die PA aufforderst genannten Personen die Einladung (im verschlossenem Umschlag) zuzusenden.

Dieses wird mir verwehrt mit dem Grund des Datenschutzes.:-D

Dies halte ich für Quatsch, denn aus diesem Grund verweigern viel AG auch die Adressen für den Wahlvorstand.
Sie verkennen dabei aber, dass die SBV gemäß SGB IX bereits zum Schutz der persönlichen Daten verpflichtet ist.

Ist das nicht eine Behinderung der Aufgaben der SBV

Kann man so sehen. Nur bis du das gerichtlich geklärt hast ist die Versammlung vorbei. Versuch als Zwischenlösung oben genannte Möglichkeiten und überlege ob du nicht (falls deine PA weiter stur bleibt) ein Beschlussverfahren (siehe unter A-Z unter B) einleitest.

Außerdem stellt sich für mich noch die Frage ob die PA (wer das auch immer ist) im Konfliktfall die geeignete Ansprechperson ist.
Sprich mal mit dem BASchwb und mit dem obersten Chef bevor du weitere Schritte einleitest.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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