Wie soll ich begründen? (Gleichstellung)

HStKr, Saturday, 03.12.2005, 22:09 (vor 6725 Tagen)

Hallo,

da ich insulinpflichtiger Diabetiker bin, wurde mir ein GDB von 40% zugesprochen. Nun ist die Firma für die ich seit fast 20 Jahren arbeite, an einen Konzern verkauft worden. Man fragte mich bereits was ich nach der Übernahme für die Firma noch tun wolle. Offensichtlich werde ich dort nicht mehr meine alte Tätigkeit als IT-Verantwortlicher ausüben können. Darum werde ich einen Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten stellen.

Wie begründe ich den Antrag am besten >
Habe ich überhaupt Chancen auf eine Gleichstellung >

Vielen Dank für evtl. Antworten

Wie soll ich begründen?

traute, Saturday, 03.12.2005, 23:12 (vor 6725 Tagen) @ HStKr

du hast sogar eine gute chance die GL zu erhalten. dein arbeitsverhältnis ist gefährdet.
nicht du mußt dir gedanken machen, was du tun kannst, sondern dein AG muß sich überlegen, wie er dich leidensgerecht beschäftigen kann. wende dich an die vertrauensperson für behinderte in deinen betrieb. frage beim betriebsrat nach, wer das ist. dort wird dir geholfen bei der antragstellung.
traute

» Hallo,
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» da ich insulinpflichtiger Diabetiker bin, wurde mir ein GDB von 40%
» zugesprochen. Nun ist die Firma für die ich seit fast 20 Jahren arbeite,
» an einen Konzern verkauft worden. Man fragte mich bereits was ich nach der
» Übernahme für die Firma noch tun wolle. Offensichtlich werde ich dort
» nicht mehr meine alte Tätigkeit als IT-Verantwortlicher ausüben können.
» Darum werde ich einen Antrag auf Gleichstellung mit einem
» Schwerbehinderten stellen.
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» Wie begründe ich den Antrag am besten >
» Habe ich überhaupt Chancen auf eine Gleichstellung >
»
» Vielen Dank für evtl. Antworten

Wie soll ich begründen?

Jörn, Sunday, 04.12.2005, 14:15 (vor 6725 Tagen) @ HStKr

Hallo HStKr,

erst mal solltest du ein Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt stellen, denn nach dem Düsseldorfer Urteil stehen die Chancen nicht schlecht, wenn du ein schwer einzustellender Diabetiker bis, einen Grad der Behinderung von 50 zu erhalten.
Wenn dein Antrag 3 (besser 4) Wochen beim Versorgungsamt liegt (und im allgemeinen nicht bearbeitet wird), geniest du schon den erweiterten Kündigungsschutz gemäß dem SGB IX. Der Antrag beim Versorgungsamt ist außerdem ein sehr gutes Argument für einen Gleichstellungsantrag, denn wenn das Versorgungsamt diese Anträge bearbeitet hätte, wärst du ja schon geschützt.

Jörn

Wie soll ich begründen?

hackenberger, Sunday, 04.12.2005, 17:56 (vor 6724 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn, hallo Traute, hallo "HStKr",

ihr habt zwar nicht unbedingt Unrecht aber ganz so einfach ist es (leider) nicht und es beantwortet nicht so richtige die 1. Frage des Fragestellers.

Also "HStKr",

die Gleichstellung bekommst Du nur wenn Du belegen kannst, dass das Beschäftigungsverhältnis aus Gründen welche in der Behinderung liegen gefährdet ist. Dieses muss entweder Du ganz klar belegen (nachweisbar oder glaubhaft) oder der AG bestätigt dieses entsprechend. Der BR und die SchwbV werden von der AA ebenfalls hierzu gehört und sollten dieses entsprechend bestätigen.

Nutze doch auch einmal die Suchfunktion hier im Forum zu diesem Thema es wurde schon sehr viel hierzu geschrieben.

Hallo Traute, klar der AG muss bei allen AN das Kündigungsschutzgesetz beachten und hat auch eine gewisse Fürsorgepflicht. Das worauf du aber abhebst, den § 81 (4) gilt nur bei Schwerbehinderten (GdB mind. 50) oder bei Gleichgestellten. Doch diese Gleichstellung möchte er ja aber erst beantragen. :-(

Hallo Jörn,

du zielst auf ein Urteil ab, welches eine bestimmte Form des Diabetes abhebt. Ob dieser hier gegeben ist, kann man aus der Frage nicht erkennen. Weiter, dein Hinweis wegen einer längeren Laufzeit bei der Antragstellung greift erst ab der 7 Woche, und dann nur, wenn die lange Laufzeit nicht auf unzureichende Mitarbeit des Antragstellers zurück zu führen ist. In der Regel halten die Versorgungsämter aber heute die Zeit an. Eine Antragstellung auf Anerkennung einer Schwerbehinderung, ist kein Grund für eine Gleichstellung. Im Gegenteil, die AA lassen die Anträge auf Gleichstellung liegen, bis der Antrag auf eine Schwerbehinderung entschieden ist.

Auch zu diesem Thema habe ich schon ausführlich was geschrieben (Suchfunktion nutzen).

Also "HStKr",

eine Aussage des AG alleine, dass das Arbeitsverhältnis gefährdet ist reicht so nicht aus, es könnte oder trifft ja ggf. auch andere "Nichtbehinderte". Es muss der Zusammenhang mit der Behinderung belegt werden.

Fazit: Überlgen und prüfen und dann handeln!;-)

Wie soll ich begründen?

Jörn, Monday, 05.12.2005, 01:41 (vor 6724 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

du zielst auf ein Urteil ab, welches eine bestimmte Form des Diabetes abhebt. Ob dieser hier gegeben ist, kann man aus der Frage nicht erkennen.
--> Naja, HStKr schreibt insulinpflichtiger Diabetiker

Weiter, dein Hinweis wegen einer längeren Laufzeit bei der Antragstellung greift erst ab der 7 Woche, und dann nur, wenn die lange Laufzeit nicht auf unzureichende Mitarbeit des Antragstellers zurück zu führen ist.
--> Nanu, laut Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am BAG, Erfurt :
"Hat der Arbeitnehmer bereits mehr als drei Wochen vor Zugang der Kündigung ein Verfahren auf Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch anhängig gemacht und hat das Versorgungsamt ohne ein Verschulden des Antragstellers noch keine Feststellung treffen können, so gilt eine Ausnahme:..."

(http://www.sozialportal.de/Dateien/Kommentar-Nouvellierung-BAG.doc)

In der Regel halten die Versorgungsämter aber heute die Zeit an.
--> Soso, meine Kol. hat genau dieses Problem, das Versorgungsamt hat sich seit ca. 1 Jahr nicht dazu geäußert.

Eine Antragstellung auf Anerkennung einer Schwerbehinderung, ist kein Grund für eine Gleichstellung. Im Gegenteil, die AA lassen die Anträge auf Gleichstellung liegen, bis der Antrag auf eine Schwerbehinderung entschieden ist.
--> Ich habe genau das Gegenteil gehört.

Jörn

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