SB-Kollege lehnt SBV Teilnahme bei Gesprächen mit Personalabteilung ab! (Umgang mit BR / PR)

Garten, Offenbach am Main, Hessen, Tuesday, 07.10.2014, 09:22 (vor 3508 Tagen)

Hallo an Alle,

habe zufällig mitbekommen, dass ein SB Azubi an unserem Standort Probleme in der Ausbildung hat.
Es fanden bereits mehrere Gespräche und Schriftwechsel zwischen der Personalabteilung und dem Azubi statt.
Ich habe schriftlich darauf hingewiesen, dass nach SGB IX § 95, Absatz 2 die SBV wie folgt zu informieren ist.
Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe
berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.
Daraufhin hat die Personalabteilung mir geantwortet, dass der SB Azubi
die SBV nicht "dabei" haben will.
Habe ich als SBV trotzdem das Recht nach SGB IX § 95, Absatz 2 wie dort beschrieben steht, informiert zu werden?

Danke für Eure Rückmeldungen.

Viele Grüße

--
kr

SB-Kollege lehnt SBV Teilnahme bei Gesprächen mit Personalabteilung ab!

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 07.10.2014, 10:10 (vor 3508 Tagen) @ Garten

Hallo,

die Rechte der SBV bestehen auch gegen den Willen des Betroffenen. Die einzige Ausnahme sind gem. § 81 Abs. 1 SGB IX Bewerbergespräche. Diese Vorschrift läßt sich aber nicht auf die anderen Rechte der SBV analog anwenden.

Im beschriebenen Fall würde ich als SBV zuerst mal das Gespräch mit dem Betroffenen suchen, um seine Gründe zu erfahren. Oft ist es Unkenntnis über die Rolle der SBV im Verfahren. Liegt es aber evtl. an persönlichen Gründen, biete ich in aller Regel an, die Angelegenheit meiner Stellvertreterin zu übertragen.

Bei totaler Abwehr durch den betroffenen AN entscheide ich im Einzelfall, ob ich trotzdem am Verfahren teilnehme. Dafür brauche ich aber mindestens die Unterlagen vom AG.

--
&Tschüß

Wolfgang

SB-Kollege lehnt SBV Teilnahme bei Gesprächen mit Personalabteilung ab!

Monica99, Tuesday, 07.10.2014, 13:58 (vor 3508 Tagen) @ Garten

Hallo

hier liegt ja auch weiter ein Fall des § 84 Abs 1 SGB IX vor. Auch dieser ist zwingend zu beachten.

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mfg Monica

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