ruhender Arbeitsvertrag (Allgemeines)

Manuela, Tuesday, 06.12.2005, 10:33 (vor 6723 Tagen)

Hallo, ich habe mal eine Frage bezugnehmend auf meinen ruhenden Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst:

Muß ich meinem Arbeitgeber melden, wenn ich einen Schwerbehindertenausweis bekomme>

Danke für Euere Hilfe

Manuela

ruhender Arbeitsvertrag

hackenberger, Tuesday, 06.12.2005, 12:57 (vor 6723 Tagen) @ Manuela

Hallo Manuela,

Du solltes es dem AG mitteilen, auch der SchwbV. Denn spätestens bei dem Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses sind hier ja dann die Regelungen des SGB IX zu beachten. Weiter hast Du dann auch die Möglichkeit, dass die SchwbV Dir ggf. spätestens hier helfen/beistehen kann.

ruhender Arbeitsvertrag

Manuela, Tuesday, 06.12.2005, 13:55 (vor 6723 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

ich werde dieses Arbeitsverhältnis nicht mehr aufnehmen können. Ich war ursprünglich mal Krankenschwester, und bin zwischenzeitlich berufsunfähig. Leider bin ich für eine BU-Rente zu jung... daher ruht auch dieser Vertrag... würde mir der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen, würde ich diesen Vertrag beenden, denn ich sehe keine Möglichkeit mehr als KS zu arbeiten... leider... es war mein Traumberuf:-( :-( :-(

Muß ich es dem AG melden> Was habe ich für "Vorteile", was für "Nachteile">

Grüßle

Manuela

ruhender Arbeitsvertrag

Wolfgang H., Tuesday, 06.12.2005, 14:55 (vor 6723 Tagen) @ Manuela

Hallo Manuela,

ich empfehle Dir auf jeden Fall, die Schwerbehinderung dem AG zu melden. Als SbM hast Du viel mehr Möglichkeiten, dass der AG sich um Dich "kümmern" muss.
Du schreibst, dass Du aus Deiner Sicht nicht mehr als KS arbeiten kannst. Aber vielleicht gibt es andere Möglichkeiten in einem Krankenhaus, wo Du eine befriedigende Arbeit findest.
Also, dem AG die Schwerbehinderung melden und mit Unterstützung der Vertrauensperson für Schwerbehinderte neue Perspektiven suchen.

Nachteile kann und darf es nicht geben.

ruhender Arbeitsvertrag

traute, Friday, 09.12.2005, 06:15 (vor 6720 Tagen) @ Manuela

wenn du als KS keine möglichkeit mehr siehst, hast du eine umschulung in betracht gezogen> evtl. kann dein AG dich danach weiter beschäftigen>
traute


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