Bescheid vom Versorgungsamt (Antragstellung / Widerspruch)

nick @, Tuesday, 06.12.2005, 14:31 (vor 6723 Tagen)

hallo zusammen,

habe heute nun schon zum drittenmal in diesem Jahr eine Aufforderung meines AG erhalten: Text:

Sehr geehrte Frau...

im Rahmen unserer Überlegungen zur Umstrukturierung des PD benötigen wir kurzfristig Ihren Bescheid vom Versorgungsamt um Klarheit über möglicherweise gegebene Einschränkungen Ihrer beruflichen Einsatzmöglichkeiten zu erhalten. Diese Anfrage steht auch unter dem Hintergrund unserer Fürsorgepflicht Ihnen gegenüber, um ihre Gesundheit nicht einträglichen Arbeitsbelastungen bereits im Vorfeld entgegenwirken zu können.
Wir bitten um Einreichung bis zum 19.12.2005

Kurze Info dazu: habe meinem AG Anfang des Jahres meinen Ausweis kopiert und zukommen lassen. Sie haben mehrmals versucht an die Dignose zu kommen. Mittlerweile bin ich zur SchwbVetretung gewählt und man möchte mich los werden. Des weitern bin ich die einzige Schwerbehinderte im Pflegedienst, obwohl 5 Schwerbehinderte hier arbeiten, die diesen Brief erhalten hat.

Was ratet ihr mir> soll ich antworten und wenn ja was. Ich werde auf keinen Fall den Bescheid einreichen, da meine Behinderung in keinster Weise meinen Arbeitsplatz tangiert. Können mir hierdurch Nachteile entstehen>

Vielen Dank für Eure Hilfe

Bescheid vom Versorgungsamt

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 06.12.2005, 14:41 (vor 6723 Tagen) @ nick

Hallo Nick,

das siehst du total richtig. Dem AG steht nur der Ausweis zu.

Düwell (Richter am BAG) sagt dazu:
Der Arbeitnehmer, der sich gegenüber Dritten (Arbeitgebern etc.) auf eine Schwerbehinderung beruft, ist für deren Vorliegen darlegungs- und beweisbelastet.
Mit dem Schwerbehindertenausweis, können die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, der GdB und die weiteren gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen verbindlich nachgewiesen werden.
Der Ausweis über die Eigenschaft als behinderter Mensch erleichtert dem Arbeitnehmer insbesondere im Kündigungsschutzprozess den Nachweis, ohne die im Feststellungsbescheid aufgeführten Funktionsbeeinträchtigungen offenbaren zu müssen.
.

Antworten würde ich schon.
Dank für die Fürsorge aussprechen.
Eventuell einen Hinweis geben, dass die B. in keinem Zusammenhang mit deinem AP steht.
Eine neue Kopie des Ausweises beilegen.

und ab mit freundlichen Grüßen

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Bescheid vom Versorgungsamt

wenzel roland @, 96231 Bad Staffelstein, Thursday, 15.12.2005, 17:06 (vor 6714 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Nick,
Ich habe 60% Wenn sie eine Gleichstellung haben kann man auch beim Versorgungsamt Beantragen würde ich eine Kopie der Einschätzung nehmen zur VDK gehen kostet 5€ pro Monat und würde mich Erkunndigen denn sie haben mir sehr geholfen außertem gehen die auch zum Gericht wenn es sein muß und dann würde ich handeln. Gruß Roland
» und ab mit freundlichen Grüßen

Bescheid vom Versorgungsamt

Maximilian, Tuesday, 06.12.2005, 15:28 (vor 6723 Tagen) @ nick

Hallo,
warum bist du der Meinung, dass sie dich loswerden wollen>
Welche Fakten machen dich da so sicher>
Und vor allem - warum>

Bescheid vom Versorgungsamt

nick @, Tuesday, 06.12.2005, 20:06 (vor 6723 Tagen) @ Maximilian

» Hallo,
» warum bist du der Meinung, dass sie dich loswerden wollen>
» Welche Fakten machen dich da so sicher>
» Und vor allem - warum>

Hallo Max,

sie haben die Wahl schon angefochten und mir mit Kündigung gedroht wenn ich nicht von meinem Amt zurücktrete. Auch wollten sie mir keine Schulungen bewilligen. Der BR ist angewiesen worden meine Arbeit als SchwbV zu bokottieren, dies hat vor allem die Vorsitzende auch getan. Erst als ich auf den Tisch gehaut habe und ihr sagte wie ich diese Zusammenarbeit sehe, hat sie mir dies erzählt. Ich bin bei der GF unbeliebt weil ich sage was ich denke und auch einforder was uns Schwerbehinderten zusteht. O-Ton GF "Wenn ich schon sehe wer hier alles Schwerbehindert ist, da wollen wir doch mal sehen ob die hier noch arbeiten können":-( Bei mir fangen sie halt an.

Liebe Grüsse
Nick

Bescheid vom Versorgungsamt

Jörn, Wednesday, 07.12.2005, 10:29 (vor 6722 Tagen) @ nick

Hallo Nick,

lass dich nicht unterkriegen! Nimm dir einen guten Anwalt und spräch auch mal mit der Gewerkschaft und dem Integrationsamt. Vielleicht kann das Integrationsamt auf den Arbeitgeber einwirken.

Jörn

Bescheid vom Versorgungsamt

Andrea, Friday, 09.12.2005, 12:30 (vor 6720 Tagen) @ nick

Hallo Kollege,

hast Dich bis jetzt vollkommen korrekt verhalten. Ist ja eine heftige Angelegenheit, was da bei Euch abläuft. Ich bin auch im GEsundheitsdienst und bin oft genug auch mit haarsträubenden Dingen konfrontiert, aber was bei Euch läuft ist in meinen Augen schon diskriminierend und kann so nicht hingenommen werden. Ich würde an Deiner Stelle unbedingt die Unterstützung des zuständigen Integrationsamtes suchen sowie ggf. von Deiner Gewerkschaft. Euer Betriebsrat sollte sich im übrigen auch mal über seine Aufgaben im Klaren sein. Organisiere doch einmal eine Fortbildung vom Integrationsamt für BR und SBV in Eurem Hause. Hilft auch manchmal, die Leute etwas zu sensibilieren. Solltest Dich vielleicht auch mal mit der/dem Behindertenbeauftragten des zuständigen Ministeriums in Verbindung setzen und Rat oder Unterstützung einholen. Der ARbeitgeber hat auf jeden Fall solche Bemerkungen zu unterlassen. Wenn er dies vor Zeugen gesagt hat, solltest Du dies vorsichtshalber entsprechend festhalten, zumindest würde ich mir einen Aktenvermerk machen. Lass Dich nicht provozieren, verweise sachlich auf die entsprechenden Paragraphen und solltest ihn ggf. auf die Möglichkeit von Ordnungswidrigkeiten und Bußgeld hinweisen. Wirkt manchmal überraschend schnell. Fertige auf jeden Fall GEdächtnisprotokolle an, nimm ggf. Zeugen zu wichtigen GEsprächen mit (Deinen Stellvertreter oder ein BR-Mitglied, das Dir wohlgesonnen ist) und irgendwann wird er sich auch die Zähne ausgebissen haben. Wenn Euer GEschäftsführer z.Zt. nichts besseres zu tun hat, als sich mit der Schwerbehindertenvertretung rumzuschlagen, schein es Eurem Haus noch verdammt gut zu gehen. Bei uns benötigen Sie ihre Energie für weit existenziellere Dinge.
Viel Glück - Andrea

Bescheid vom Versorgungsamt

Jörn, Thursday, 15.12.2005, 13:30 (vor 6714 Tagen) @ Andrea

Hallo Nick,

es gibt auch noch eine juristische Möglichkeit deine Position zu verbessern. Also falls gute Worte nicht gehoffen haben, solltest du den BR gemäß § 93 SGB IX im Zusammenhang mit § 80 Abs. 4 BetrVG auffordern, das er den AG gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den „Beauftragten des Arbeitgebers“ gemäß § 98 SGB IX nennen soll. Der Verweis des AG darauf, das es keinen SBV gibt, setzt nicht das SGB IX Außerkraft (auch wenn er es gerne möchte :-D ). Der BR muss die Benennung ggf. gerichtlich durchsetzen. Wenn der Beauftragten des Arbeitgebers benannt wurde, hast du schon habgewonnen, denn er ist persönlich verantwortlich dafür, das du dein Amt ausüben kannst.

Jörn

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