Hallo,
Glückwunsch zum Mandat
So nun zur Frage, Kick-off Veranstaltungen kennt das SGB IX nicht. Gibt es also nicht.
Nur wenn ein Stelli absehbar weil Du zB wegen Urlaub verhindert bist, ist eine Absprache/Geschäftsübergabe erlaubt.
Stelli sind nicht im Mandat, außer sie rücken Temporär wegen Verhinderung der SBV zeitweise nach. Sonst gilt EINPERSONENVERTRETUNG. Bedeutet auch, dass Stelli außer in der Zeit der Wahrnehnubg der Verhinderungsvertretung, kein Recht auf Einsicht in Unterlagen haben. Es wären dann die Verletzung des Datenschutzgedetzes.. Auch haben diese keinen Anspruch von der SBV über die lfd Geschäfte und Maßnahmen informiert zu werden. Es gilt hier, der Datenschutz muss beachtet werden.
lese mal diesen alten Beitrag
Ein-Personen-Vertretung und Heranziehung des Stelli
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14061
Also unbedingt den Datenschutz und hier auch den bedonderen Dozialdatenschutz beachten.
Fakt: Die SBV ist wegen der Einpersonenvertretung ein Einzelkämpfer