Schwerbehindertenversammlung (Gesamt-Konzern-SBV)

tatekuru, Frankfurt a. Main, Tuesday, 18.11.2014, 13:59 (vor 3470 Tagen)

Hallo ihr Wissenden.:-D
Ich habe mal wieder eine Frage die mich umtreibt.
Unser Betrieb ist einer von 10 Betrieben. Nur in Unserem Betreib gibt es eine SBV deren Vertrauensperson ich bin.
Da ich als einzige SBV auch zuständig für die schwerbehinderten/gleichgestellten Kollegen in den anderen Betrieben bin, würde ich gerne eine Versammlung einberufen, an der alle behinderten/gleichgestellte Kollegen aller Betriebe teilnehmen können. Ich denke, so eine Versammlung würde das Kennenlernen und den Zusammenhalt fördern.
Ist so eine Versammlung, betrieben von einer SBV erlaubt?
Wenn Ja, bitte Quellenangabe.
Besten Dank schon einmal für das Teilen Eures Wissens.
Gruß
Tatekuru

Schwerbehindertenversammlung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 18.11.2014, 23:31 (vor 3469 Tagen) @ tatekuru

Hallo

Da ich als einzige SBV auch zuständig für die schwerbehinderten/gleichgestellten Kollegen in den anderen Betrieben bin, würde ich gerne eine Versammlung einberufen, an der alle behinderten/gleichgestellte Kollegen aller Betriebe teilnehmen können.

Dein wunsch ist verständlich, aber ....

Ich denke, so eine Versammlung würde das Kennenlernen und den Zusammenhalt fördern.
Ist so eine Versammlung, betrieben von einer SBV erlaubt?

Nein, ausser dein Arbeitgeber ist auch der Meinung, dass die im Sinne des Betriebes ist. Im SGB IX findest du keine Grundlage dafür.

Wenn Ja, bitte Quellenangabe.

Die Quelle ist das Gesetz. Musst nur den Absatz 8 angucken
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__97.html

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Schwerbehindertenversammlung

tatekuru, Frankfurt a. Main, Wednesday, 19.11.2014, 08:30 (vor 3469 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hans-Peter,
Danke für die schnelle und genaue Antwort.✿

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