Anspruch der SBV auf Mitteilung der Fehlzeiten? (BEM)
Hallo Ihr Lieben,
unter Hinweis auf BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10, bat ich unsere Personalabteilung im Sinne § 84 Abs. 2 SGB IX bezüglich Schwerbehinderter und Gleichgestellter um Mitteilung BEM-relevanter Fehlzeiten. Das wurde abgelehnt mit der Begründung, dass der SBV keine Auskunft über angeschriebene Mitarbeiter/Innen zusteht; der BAG-Beschluss käme für den öffentlichen Dienst unserer Kommune nicht zur Anwendung.
Ist das so richtig?
Hinweis:
Die Fehlzeiten werden in mittels einer Software elektronisch erfasst, selbst der Personalrat bekommt hierauf keinen Zugriff.
Herzliche Grüße
Roland