BEM - Vereinbarungen aus Eingliederungsplan rechtlich bindend ?? (BEM)

zimmi2000, Wednesday, 19.11.2014, 16:09 (vor 3455 Tagen)

Mit dem Mitarbeiter wurde ein BEM-Gespräch geführt, in dem bindende Vereinbarungen zum Einsatz / Tätigkeiten des Mitarbeiters vereinbart wurden.

Nun nach 3 Monaten soll der Mitarbeiter in seine vorherigen Tätigkeiten wieder zurück, obwohl eine "Pause" von bestimmten Tätigkeiten von einem Jahr im Rahmen BEM vereinbart wurden.

Auf welcher gesetzlicher Grundlage kann man gegen den Bruch der verbindlichen Vereinbarungen des Eingliederungsplans vorgehen ??

BEM - Vereinbarungen aus Eingliederungsplan rechtlich bindend ??

ciralifan, Thursday, 20.11.2014, 11:12 (vor 3454 Tagen) @ zimmi2000

Wenn ihr das in irgendeiner Form verbindlich erarbeitet und festgehalten habt, dann wäre eine ( hier einseitige ) Änderung ja wie ein Vertragsbruch.Ein Vertrag bindet alle beteiligten Parteien, Änderungen wären nur mit Zustimmung aller beteiligten möglich. Wie steht euer Integrationsteam, euer BA des AG´s dazu ?

BEM - Vereinbarungen aus Eingliederungsplan rechtlich bindend ??

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 20.11.2014, 12:22 (vor 3454 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

auch ich sehe das so, daß eine BEM-Vereinbarung arbeitsvertraglichen Charakter hat und natürlich eingehalten werden muß - von beiden Seiten.

--
&Tschüß

Wolfgang

BEM - Vereinbarungen aus Eingliederungsplan rechtlich bindend ??

norbert, NRW, Thursday, 27.11.2014, 10:13 (vor 3447 Tagen) @ zimmi2000

Hallo
Änderungen nur mit Zustimmung des Integrationsteam.:-)

Viele Grüße

BEM - Vereinbarungen aus Eingliederungsplan rechtlich bindend ??

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 27.11.2014, 12:27 (vor 3447 Tagen) @ norbert

Hallo,

"Änderungen nur mit Zustimmung des Integrationsteam.:-)"

... was so pauschal erst mal keinerlei arbeitsrechtliche Relevanz hat.

--
&Tschüß

Wolfgang

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