Kündigung des Gesamt- SBV (Gesamt-Konzern-SBV)

Lichtenberg ⌂, Koblenz/ Rheinland- Pfalz, Friday, 21.11.2014, 21:39 (vor 3466 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,
die Gesamtschwerbehindertenvertretung soll Verhaltensbedingt die Kündigung bekommen. Muss nur die Schwerbehindertenvertretung vor Ort involviert werden oder auch die stellv. Gesamtschwerbehindertenvertretung. Ich bin der Auffassung, dass die stellv. Gesamtschwerbehindertenvertretung involviert werden muss, da die Kündigung auch den Gesamtbetrieb betrifft. Auch bin ich der Meinung, dass der Gesamtbetriebsrat hätte hinzugezogen werden müssen, da es wiederum den Gesamtbetrieb betrifft. Wie seht ihr diese Angelegenheit. Würde mich über eure Antworten freuen.

Vielen Dank im Voraus
Vertrauensmann der Schwerbehinderte

Kündigung des Gesamt- SBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 22.11.2014, 10:09 (vor 3466 Tagen) @ Lichtenberg

Hallo Lichtenberg,
Eine K. Wird immer vom Betrieb ausgesprochen. Also in deinem Fall der Betrieb in dem der Koll. Tätig ist.
Das GSBV Mandat ist hier unerheblich.

Fazit: Alles wird auf örtlicher Ebene abgewickelt mit Einbindung des Stelli und des BR und natürlich des IA.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Kündigung des Gesamt- SBV

Monica99, Saturday, 22.11.2014, 14:16 (vor 3465 Tagen) @ Lichtenberg

Hallo,

zu beachten ist, dass die VPSchwb besonderen den Kündigungsschutz besitzt incl. der einjährigen Nachwirkung nach Ende des Mandates, also nur außerordentlich gekündigt werden kann. Weiter ist sie selbst schwerbehindert, wäre das IA vorher um Zustimmung anzurufen. Weiter dürfte hier ein Fall des § 84 Abs. 1 SGB IX gegeben sein. Denn verhaltensbedingte Vorfälle in dieser Schwere lösen den § 84 Abs. 1 SGB IX aus.

Aber alles Themen der örtl. Vertretungen SBV/BR. Die GSchwbV kann aber gerne die SBV beratend unterstützen.

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mfg Monica

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