Misstrauensvotum möglich? (Gesamt-Konzern-SBV)

jacamido, Bonn, NRW, Monday, 24.11.2014, 10:36 (vor 3471 Tagen)

Hallo Zusammen,

unser Unternehmen hat mehrere Betriebsteile an unterschiedlichen Standorten. Es gibt derzeit an jedem Standort 1 SBV. Jetzt steht die Wahl der G-SBV an und soll in einem förmlichen Wahlverfahren durchgeführt werden. Im Prinzip ist es klar, dass die Person am größten Standort auch die Wahl gewinnen wird. Da diese jedoch von den anderen Standort-SBVen sehr kritisch gesehen wird und durch ihr Verhalten eher der Gesamtheit der SBVen schadet, meine Frage nun: Kann man dem Ganzen einen Riegel vorschieben oder gibt es dafür eine Handhabe, die es verhindert, dass die Person G-SBV wird?

Danke für eure Tipps!!!

Misstrauensvotum möglich?

Heinrich, Monday, 24.11.2014, 11:34 (vor 3471 Tagen) @ jacamido

Hallo,

die Antwort auf deine Frage lautet NEIN! Solches gibt es nicht. Weiter ggf solltest Du einmal den § 97 SGB IX lesen, denn es scheint als kennst Du den Wahlvorgang, das Thema wer ist Wahlberechtigt und wer wählt wie nicht.

Misstrauensvotum möglich?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 24.11.2014, 11:35 (vor 3471 Tagen) @ jacamido

Hallo,

unser Unternehmen hat mehrere Betriebsteile an unterschiedlichen Standorten. Es gibt derzeit an jedem Standort 1 SBV. Jetzt steht die Wahl der G-SBV an und soll in einem förmlichen Wahlverfahren durchgeführt werden. Im Prinzip ist es klar, dass die Person am größten Standort auch die Wahl gewinnen wird.

Wo ist da die Logik? Jede SBV hat nur eine Stimme.
Dies ist nicht so wie beim GBR!

Da diese jedoch von den anderen Standort-SBVen sehr kritisch gesehen wird und durch ihr Verhalten eher der Gesamtheit der SBVen schadet, meine Frage nun: Kann man dem Ganzen einen Riegel vorschieben oder gibt es dafür eine Handhabe, die es verhindert, dass die Person G-SBV wird?

Ja, könnt ihr indem ihr einen anderen GSBV und gleich einen anderen Stelli wählt!

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Misstrauensvotum möglich?

Monica99, Monday, 24.11.2014, 11:42 (vor 3471 Tagen) @ jacamido

Hallo,

Kann man dem Ganzen einen Riegel vorschieben oder gibt es dafür eine Handhabe, die es verhindert, dass die Person G-SBV wird?

Wahlbehinderung ist rechtswidrig, auch der Versuch dieser. Diesen Satz kann man so auslegen. Die Folge könnte dann sein, dass Du dein Mandat aus diesem Grund vom IA entzogen bekommen könntest.

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mfg Monica

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