Behindertengerechter Arbeitsplatz (Hilfsmittel)

Sheldor, NRW, Tuesday, 25.11.2014, 14:03 (vor 3446 Tagen)

Guten Tag :-)

In unserer Dienststelle hat eine Kollegin ein Attest vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass aufgrund Ihrer Wirbelsäulenerkrankung zur Vermeidung von Arbeitsunfähigkeiten und zur günstigen Beeinflussung des Krankheitsverlaufes die ergonomische Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit einem erg. Stuhl sowie eines höhenverstellbaren Tisches erfolgen sollte.

Die Kollegin hat einen GdB von 30%. Ein Gleichstellungsantrag soll demnächst noch erfolgen.

Hat sie trotzdem ein Recht auf Kostenübernahme dieser Hilfsmittel oder besteht dieses Recht nur bei Schwerbehinderten?

Gruß,

Sheldor

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Schwerbehindertenvertreter, 64 Schwerbehinderte (inkl. Gleichgestellter)

Behindertengerechter Arbeitsplatz

Heinrich, Tuesday, 25.11.2014, 14:11 (vor 3446 Tagen) @ Sheldor

Hallo,

der AG muss stets die notwendige Arbeitsplatzausstattung stellen und die Kosten tragen. Er kann dann ggf versuchen hier Mittel Dritter für die behindertenbedingten MEHRKOSTEN zu bekommen. Hier sollte nun der BR und der Betriebsarzt eingebunden werden.

Behindertengerechter Arbeitsplatz

eichenschild, Hessen, Tuesday, 25.11.2014, 14:57 (vor 3446 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

ihr könnt auch versuchen über die Rentenversicherung oder das Arbeitsamt eine Kostenübernahme für die Büroausstattung zu erhalten. Das habe ich gemacht. Habe auch Probleme mit der Wirbelsäule. Das Arbeitsamt hat mit einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch bezahlt. Mein AG hat mir aufgrund eines Attestes auch noch einen Stuhl bereitgestellt, obwohl ich damals nur einen GdB von 30 hatte.

Einfach mal bei der DRV einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben anfordern.

Gruß eichenschild

Behindertengerechter Arbeitsplatz

VB, NRW, Tuesday, 25.11.2014, 15:51 (vor 3446 Tagen) @ Sheldor

Zunächst einmal haben die Beschäftigen ein Recht auf eine entsprechende Ausstattung des Arbeitsplatzes durch den AG. In wie weit dieses Recht in unserer heutigen Arbeitslandschaft durchzusetzen ist, vermag ich nicht wirklich zu beurteilen.
Hier ist tasächlich zunächst der AG gefragt.

Dennoch können, sowohl bei gleichgestellten und anerkannt schwerbehinderten Beschäftigten, Leistungen zur Teilhabe, wie z.B. behinderungsbedingt notwendige Arbeitsmittel, beim zuständigen Rehaträger beantragt werden.
Dies ist für gewöhnlich
- die Agentur für Arbeit für Angestellte, die noch keine 15 sozialversicherungspflichtigen Jahre hinter sich haben
- die DRV (Land oder Bund), für alle Beschäftigten, die die berühmten 15 Jahre voll haben.
- die gesetzliche Unfallversicherung, falls die Behinderung beispielsweise auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist.
Für Beamte gilt: Zuständigkeit ist hier beim Integrationsamt (in NRW: Örtliche Fürsorgestellen)gegeben, da Beamte de jure keinen Rehaträger haben (ich hoffe, ich liege richtigt...).
Achtung: Es gibt Sonderfälle für Zuständigkeiten in den Fällen, in denen eine akute Behinderungsveränderung aufgetreten ist. (Könnte hier möglicherweise der Fall sein).

Mein Tipp wie ich es angehen würde: Arbeitgeber ins Boot holen, FaSi und Betriebsarzt ebenfalls, Kontakt zum Integrationsamt herstellen, Antrag auf Leistung zu Teilhabe - behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung- stellen, Kostenvoranschläge besorgen bzw. fachtechnische Beratung anfordern. Das Integrationsamt kann dann letztlich die Zuständigkeit "klären".

So käme das Verfahren zumindest zielgerichtet in Gang.

Anmerkung: Aus Erfahrung bin ich gegenüber ärztlichen Attesten zunächst einmal kritisch. Kennt der Arzt den Arbeitsplatz und die konkrete jetzige Ausstattung? Hat er konkrete Angaben gemacht, wie die ergonomische Gestaltung beim Bürodrehstuhl aussehen soll (z.B. besondere Lordosenunterstützung oder oder)?
Mit anderen Worten: Was heißt hier ergonomisch konkret? Läuft es auf eine Einzelanfertigung hinaus? Oder reicht etwas "von der Stange?

Behindertengerechter Arbeitsplatz

Sheldor, NRW, Tuesday, 25.11.2014, 17:11 (vor 3446 Tagen) @ Sheldor

Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.

Ich bin jetzt auf jeden Fall etwas schlauer und werde mir überlegen, wie ich die ganze Sache anpacke.

Die Kollegin will auf jeden Fall noch einen Kostenvoranschlag für den Stuhl besorgen. Dann werde ich an den Arbeitgeber herantreten und mich auch mit dem Integrationsamt austauschen. Höhenverstellbare Tische haben wir in der Dienststelle "auf Lager", so dass ich hier mit keinen Problemen rechne :-P
Und was den Stuhl betrifft, wird sicherlich auch eine Lösung gefunden werden

Sheldor

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Schwerbehindertenvertreter, 64 Schwerbehinderte (inkl. Gleichgestellter)

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