Zusatzurlaub auch ab einem Gdb von 30 % ??? (Allgemeines)

Wolpert @, Weinheim, Friday, 09.12.2005, 08:10 (vor 6720 Tagen)

Hallo,

meine Frage betrifft insbesondere die Umstellung auf den neuen TVöD.

Nach § 125 SGB IX ist es ja so, dass Schwerbehinderte Menschen, bei einem Gdb von 50 % fünf Tage bezahlten Zusatzurlaub bekommen.

Bisher galt ja für die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst der BAT.

Nach meinen Recherchen (Integrationsamt, Personalamt) ergab sich, dass es im BAT wohl eine Regelung bzw. Klausel gab, die regelte, dass auch Kollegen/innen ab einem Gdb vom 30 % drei Tage Zusatzurlaub erhalten.

Kann mir vielleicht jemand dazu nähere Auskunft erteilen > Z. B. die Quelle der Klausel (§ >).

Ich möchte nämlich meine Kollegen/innen darüber informieren, dass es diese Regelung (drei Tage mit Gdb 30 %) im TVöD wahrscheinlich nicht mehr geben wird bzw. nicht mehr gibt.

Unser Personalamt gewährt aber noch Personen mit einem Gdb von 30 % drei Tagen, wenn Sie dies bis zum 31.12.05 beantragen.

Darüber wollte ich meine Kollegen/innen informieren. Dazu brauche ich aber sichere Rechtsquellen. Kann mir da jemand weiter helfen >

Viele Grüße Florian W.

Zusatzurlaub auch ab einem Gdb von 30 % ???

Doris1, Friday, 09.12.2005, 10:40 (vor 6720 Tagen) @ Wolpert

» » Nach meinen Recherchen (Integrationsamt, Personalamt) ergab sich, dass es
» im BAT wohl eine Regelung bzw. Klausel gab, die regelte, dass auch
» Kollegen/innen ab einem Gdb vom 30 % drei Tage Zusatzurlaub erhalten.
»
» Kann mir vielleicht jemand dazu nähere Auskunft erteilen > Z. B. die
» Quelle der Klausel (§ >).

§ 49 Abs. 4 des Manteltarifvertrages der Länder steht, daß Arbeiter eines Landes mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 und weniger als 50 v. H. einen Zusatzurlaub von drei Arbeitstagen erhalten.

Zusatzurlaub auch ab einem Gdb von 30 % ???

Andrea, Friday, 09.12.2005, 11:34 (vor 6720 Tagen) @ Wolpert

Hallo Florian,

jetzt bin ich doch etwas irritiert. Zusatzurlaub für Leute unter einem GdB von 50 gibt es doch schon weiß wie lange nicht mehr, zumindest was Bayern betrifft - aber vielleicht gehen bei uns die Uhren ja etwas anders, wie so oft. Zusatzurlaub bekommt nur der, der einen GdB von 50 hat und zwar im bis Ende Sept.05 gültigen BAT/BMTG sowie jetzt im TVöD ab 01.10.05. Auch die Gleichgestellten haben keinen Anspruch mehr auf einen Zusatzurlaub. Siehe im SGB IX § 125. Im BAT war es nachzulesen im § 47 oder 48, wenn ich mich recht erinnere. Sollte es jemand besser wissen, wäre ich daran auch interessiert.
Gruß Andrea

Zusatzurlaub auch ab einem Gdb von 30 % ???

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Friday, 09.12.2005, 18:51 (vor 6720 Tagen) @ Wolpert

Hallo Florian,

hierbei handelt sich es um eine Regelung aus Baden-Württemberg.
Im BAT war ein Verweis in § 49 auf § 8 Beamtenurlaubsverordnung, nach der Minderbehinderte Beamte einen Zusatzurlaub von 3 Tagen erhalten.
Dieser Paragraph existiert noch, aber der Verweis im TVÖD darauf ist entfallen.
Laut Tarifsekretariat von verdi (bin selber Vorsitzender des Landesarbeitskreises verdi Behindertenpolitik)wird genau dieses Thema am 22.12.05 verhandelt.
Ursprünglich wollte man im TVÖD keine Verweise zu Beamtengesetzen mehr haben.
Unklar ist bisher, ob der Verweis wissentlich oder unwissentlich ob der Auswirkungen gestrichen wurde.
Wie gesagt, am 22.12. ist das Thema auf dem Tisch.

In anderen Bundesländern gibt es schon lange keinen Zusatzurlaub mehr für "Minderbehinderte".
Letzes Bundesland war das Saarland, wo diese Regelung im Jahr 2000 gekänzelt wurde.

Grüße
J.Schmitt

Zusatzurlaub auch ab einem Gdb von 30 % ???

Wolpert @, Monday, 12.12.2005, 09:46 (vor 6717 Tagen) @ Sozialportal

Hallo,

danke euch für die Info. Habe das jetzt bei uns bekannt gemacht !!!

RSS-Feed dieser Diskussion